Die Petition wurde am 1. November 2021 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit 21 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Petitionsbegründung als auch eine vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Der Erwerb von Schulabschlüssen über den sogenannten Zweiten Bildungsweg (Bildungsgänge, die es ermöglichen, im Erwachsenenalter einen Schulabschluss zu erwerben, der zunächst nicht oder ohne Erfolg angestrebt wurde) ist in Thüringen auf verschiedene Weise möglich:
Am Kolleg werden Schülerinnen und Schüler in einem dreijährigen Vollzeitbildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife geführt. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife ist ebenso möglich. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Sie müssen einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss besitzen und eine abgeschlossenen Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine gleichgestellte Tätigkeit nachweisen können. Für Schülerinnen und Schüler ohne Realschulabschluss oder ohne gleichwertigen Abschluss dauert der Bildungsgang vier Jahre. Vollzeitausbildung bedeutet dabei allerdings eine ganztägige Anwesenheit.
Schülerinnen und Schüler mit Realschulabschluss können an berufsbildenden Schulen neben der beruflichen Qualifikation zusätzlich die Fachhochschulreife erwerben.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, alle Abschlüssen der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen, einschließlich der allgemeinen Hochschulreife und der Fachhochschulreife, als Externenprüfung abzulegen. Die Externenprüfung oder Nichtschülerprüfung ermöglicht den Erwerb eines Bildungsabschlusses durch eine Prüfung ohne vorangegangenen Besuch einer entsprechenden Schule. Für die Vorbereitung der Prüfungen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des Realschulabschlusses und der allgemeinen Hochschulreife bieten die Volkshochschulen im Freistaat Kurse an.
Aktuell werden an sieben Volkshochschulen in Thüringen Vorbereitungskurse für die Externenprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durchgeführt. In den Kursen erhalten die Teilnehmenden durch die Lehrkraft direkte Hilfestellung. Der gemeinsame Lernprozess und die dadurch erhöhte Motivation führen zu einer geringen Abbrecherquote.
Diese Veranstaltungen zum Erwerb externer Schulabschlüsse werden auch an der Volkshochschule Erfurt durchgeführt. Die Präsenz der Teilnehmenden ist nur in den in den Abendstunden angebotenen Unterrichtseinheiten notwendig.
Nähere Informationen sind unter folgendem Link erhältlich: www.erfurt.de/ef/de/leben/bildung/vhs/fachbereiche/fb6/125645.html
Dieses Angebot wird durch den Freistaat Thüringen nach § 13 Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz gefördert. Im Haushalt des Jahres 2021 waren dafür insgesamt 200.000 € eingestellt. Zuwendungsempfänger sind die Thüringer Volkshochschulen. Nur wenn die Volkshochschulen kein derartiges Angebot in den Landkreisen oder kreisfreien Städten anbieten sollten, werden auch entsprechende Veranstaltungen der 2. und 3. Einrichtungs-gruppe gefördert. Dabei handelt es sich um die freien Träger und die Heimvolkshochschulen. Das ist derzeit nicht der Fall.
Vorbereitungskurse zum Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife werden nach den vorliegenden Informationen von den Volkshochschulen derzeit mangels Nachfrage nicht angeboten. Solche Kurse wären aus dem vorab bezeichneten Haushaltstitel durch das Land förderfähig.
Abendgymnasien gibt es in Thüringen weder in Landesträgerschaft noch in kommunaler Trägerschaft. Nach derzeitigem Kenntnisstand existieren auch keine Abendgymnasien in freier Trägerschaft in Thüringen. Der Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife wäre an einem reinen Abendgymnasium nicht möglich, da diese nur Kurse zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife anbieten.
Aufgrund der dargestellten Möglichkeiten geht der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon aus, dass in Thüringen ein ausreichendes Angeboten innerhalb des Zweiten Bildungsweges vorgehalten wird. Änderungen erscheinen deshalb zurzeit nicht notwendig.