Die Petition wurde am 11. Oktober 2021 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit 7 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Petitionsbegründung als auch eine vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Nach den Feststellungen des Petitionsausschusses unternimmt der Freistaat Thüringen unter den gegebenen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel den verfügbaren finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen in den Kommunen und beim Land große Anstrengungen, um die Infrastruktur sowohl für den motorisierten Individualverkehr (MIV) als auch für Fußgänger und Radfahrer stetig zu verbessern. Ein Ziel dabei ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer auf Bundes- und Landesstraßen durch Entflechtung der Verkehrsarten. Ein weiteres Ziel liegt in der Verbesserung der Erreichbarkeit der Orte untereinander.
Insbesondere der Bau von Radwegen trägt zur Ergänzung regionaler Radverkehrsnetze und damit auch zur Sicherheit von Radfahrern bei. Dies dient auch der Verkehrssicherheit von Fußgängern, da Radwege außerorts in der Regel auch von Fußgängern genutzt werden dürfen.
Für den Radverkehr in Thüringen wurden bisher rund 3.300 km touristische Themenrouten ausgeschildert. Darunter befinden sich 13 Radfernwege und die durch Thüringen verlaufende D 4- und D 11-Route des Radnetzes Deutschland. Zum 1. Januar 2021 waren in Thüringen 355 km der Bundesstraßen in der Baulast des Bundes mit Radwegen ausgestattet (23,6 %) sowie 269 km der Landessstraßen in Baulast des Landes (6,5 %).
Es ist Ziel der Landesregierung, dass Radfahrende auf allen für den Radverkehr wichtigen Straßen eine sichere Führungsform vorfinden. Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurden in Thüringen insgesamt rund 62,9 Mio. Euro für die Finanzierung des Baus von Radwegen an Bundes- und Landesstraßen und die Förderung von Radwegen der Kommunen zur Verfügung gestellt. Künftig sollen schrittweise wichtige Alltagsradverbindungen ausgeschildert werden.
Beim Neu-, Um- und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen wird im Rahmen der Planung grundsätzlich unter Einbeziehung der jeweiligen Gebietskörperschaften geprüft, ob eine geeignete Führung des Radverkehrs vorliegt. Ist dies nicht der Fall, ist eine Analyse zur Ermittlung des Bedarfs durchzuführen. Für Bestandsstraßen erfolgt die Bedarfsanalyse im Einzelfall, wenn z.B. Unfallhäufungen, hohe Verkehrsstärken oder ein höher Schwerverkehrsanteil vorliegen. Der höchste Bedarf für straßenbegleitende Radwege wird in folgen Bereichen erwartet:
- Verbesserung der Anbindung von Gemeinden/Ortsteilen an Zentrale Orte,
- Durchgehende Radwege an hoch belasteten Bundes- und Landesstraßen und
- Schaffung von Lückenschlüssen entlang von Bundes- und Landesstraßen.
Wird ein Bedarf für einen straßenbegleitenden Radweg festgestellt, wird der Radweg in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Mitteln und personellen Ressourcen realisiert.
Die Anlage einer ortsfesten Beleuchtung sowohl bei straßenunabhängig geführten Radwegen als auch bei straßenbegleitenden Radwegen kann aus Gründen der Verkehrssicherheit im Einzelfall vorgesehen werden.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen (§ 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz).