Fehlender Fußweg zwischen Ortsrand und Ortskern in Bilzingsleben

Abgeschlossen
12 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Alexander Wolling
    aus 06578 Bilzingsleben
  • veröffentlicht am 07.12.2021
  • 03.06.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 03.06.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Das Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) hatte den Petitionsausschuss zunächst darüber informiert, dass der Ausbau des Gehweges an der Ortsdurchfahrt Bilzingsleben im Zuge einer koordinierten Gemeinschaftsbaumaßnahme L 2088 mit dem Baulastträger für die Landessstraße nicht vor 2030 geplant sei.

    Nach den Informationen der Thüringer Landespolizeidirektion hätten sich im Zeitraum von 2016 bis August 2022 im Straßenverlauf der Straße der DSF in Bilzingsleben sechs Verkehrsunfälle (VKU) ereignet. Dabei sei bei einem VKU ein Radfahrer leicht verletzt worden. Bei den anderen VKU handele es sich um sonstige VKU mit Sachschaden. Im Bereich des fehlenden Fußwegs in der Straße der DSF sei im beschriebenen Betrachtungszeitraum kein VKU polizeilich bekannt.

    Im Januar 2019 seien seitens der Verwaltungsgemeinschaft Kindelbrück und dem TLBV eine elektronische Geschwindigkeitsanzeige vor Ort installiert worden, welche später auf eine Geschwindigkeitsreduzierung einer 30er-Zone angepasst worden sei. Mitte des Jahres 2021 sei die 30er-Zone in dem Bereich ab Ortseingangsschild aus Richtung Kindelbrück festgelegt worden. Schließlich seien im Rahmen der Verkehrsüberwachungstätigkeit im Juli und August 2021 zwei Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt worden, in deren Ergebnis keine Verstöße festgestellt worden seien. Im Ergebnis werde eingeschätzt, dass die Straße der DSF in Bilzingsleben aufgrund ihres Charakters als Ortsverbindungsstraße wenig frequentiert sei.

    Vor einer abschließenden Bearbeitung der Petition beschloss der Petitionsausschuss zunächst die Durchführung eines Vor-Ort-Termins, um sich ein eigenes Bild von der Angelegenheit machen zu können.

    Im Rahmen des Ortstermins machte das TLBV deutlich, dass Fertigstellung der geplanten Baumaßnahme nicht erst 2030, sondern für den Zeitraum 2025/26 avisiert sei. Nicht zuletzt aufgrund der Petition habe man sich dafür entschieden, den Gehweg zunächst auf der Seite, an der das Wohnhaus des Petenten steht, zu bauen.

    Im Weiteren wurde die Einrichtung einer Behelfsbushaltestelle thematisiert. Im Ergebnis kam man überein, dass bis zur Fertigstellung der geplanten Straßenbaumaßnahme noch einmal die Möglichkeit der Einrichtung einer Behelfsbushaltestelle für eine bestimmte Übergangszeit geprüft wird, da nach dem Eindruck der Teilnehmer der Weg bis zur nächsten Bushaltestelle mangels Bürgersteig nicht ohne Gefahren, besonders für Kinder und ältere Einwohner, ist. Die Gemeinde Kindelbrück wurde daher gebeten, einen entsprechenden neuen Antrag zu stellen.

    Zwischenzeitlich wurde auch der erneute Antrag der Gemeinde Kindelbrück auf Einrichtung einer Behelfsbushaltestelle von der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Sömmerda versagt. In seiner Begründung zur Versagung führt die Straßenverkehrsbehörde aus, dass die Infrastruktur in dem in Rede stehenden Bereich über keinen Bordanschlag verfüge; somit sei eine Führung/Begrenzung der Fahrbahnbreite in der Anfahrt des Busses nicht gegeben. Eine sichere Aufstellfläche für die Fahrgäste sei auf unbestimmte Zeit nicht vorhanden. In der Überprüfung des Sachverhalts sei weiter festzustellen, dass eine Vorbeifahrt an einem wartenden Bus nicht rechtssicher ausgeschlossen werden könne. Hier sei davon auszugehen, dass aufgrund der unzureichenden Sichtverhältnisse im geplanten Haltestellenbereich es zu einer Verkehrsgefährdung durch vorbeifahrende Fahrzeuge kommen könne. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit sei dies zu vermeiden.

     

    Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung daraufhin um eine Information, ob das Vorhandensein eines Bordanschlags für die Einrichtung einer Behelfsbushaltestelle zwingend notwendig sei.

     

    Nach den ergänzenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales könne bei einer Behelfshaltestelle zwar ein geringerer Anspruch an die bauliche Ausgestaltung gestellt werden als an den Neubau einer Haltestelle. Die Anforderungen sollten jedoch nicht grundsätzlich entfallen, nur, weil es sich um eine temporäre Haltestelle handele.

    Das Errichten einer Haltestelle/Bedarfshaltestelle müsse seit dem 1. Januar 2022 barrierefrei möglich sein. Ausnahmen hiervon müssten im Nahverkehrsplan ausdrücklich benannt und begründet werden. Die Barrierefreiheit richte sich hier nach den Hinweisen für barrierefreie Verkehrsanlagen. Die Mindestanforderung sei die Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrsmittels mit Rollstuhl oder Rollator. Dazu sei mindestens ein Bordanschlag von 15 cm notwendig, um das Hilfsmittel im Bus (Rampe) nutzen zu können. Aus Sicherheitsgründen sei ein Bordanschlag zudem die physische Seitenraumbegrenzung, damit während der Anfahrt nicht unbeabsichtigter Weise zu weit in Richtung Passanten gefahren werden.

    Aufgrund der Gesamtheit der genannten Gründe war es dem Petitionsausschuss im Ergebnis seiner mehrfachen Beratungen, bei allem Verständnis für die Situation der betroffenen Bürgerinnen und Bürger von Bilzingsleben, leider nicht möglich, eine abhelfende Entscheidung zu treffen.

    Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.

  • 21.01.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 6. Dezember 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 11 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

     

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.