Finanzielle Unterstützung für gemeinnützige Jugendherbergen

Abgeschlossen
11 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Hartwig Schrader
    aus 38259 Salzgitter
  • veröffentlicht am 25.05.2020
  • 05.11.2020
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 25. Mai 2020 auf der Petitionsplattformveröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 9 Unterstützern mitgezeichnet. Das gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 Mitzeichnungen wurde daher nicht erfüllt. Der Petitionsausschuss hat daher keine Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung um eine Stellungnahme gebeten. Das insoweit zuständige Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat ausgeführt, dass das Anliegen der Petition von der Thüringer Landesregierung grundsätzlich geteilt werde. Jugendherbergen gehörten auch in Thüringen zur unverzichtbaren Infrastruktur im Bereich der Kinder-, Jugend- und Familienerholung. Das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Thüringen, verfolge – anders als Hotels oder Hostels – keine wirtschaftlichen Ziele, sondern sei gemeinnützig und als eingetragener Verein der Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Völkerverständigung und des Naturschutzes verpflichtet.

     

    Vor diesem Hintergrund hat der Thüringer Landtag mit dem am 5. Juni 2020 beschlossenen Gesetz zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auch die Möglichkeit der Kostenerstattung wegen Ausfalls der Einnahmen aufgrund der Schließung von Einrichtungen und Diensten der überregionalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie von Jugendherbergen des Deutschen Jugendherbergswerks, Landesverband Thüringen (DJH) geschaffen (vgl. Haushaltstitel 684 05).

     

    Weiter ist darauf hinzuweisen, dass die entsprechende „Richtlinie des Freistaates Thüringen über die Gewährung einer Soforthilfe (Billigkeitsleistungen) für überregional tätige gemeinnützige Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Minderung von finanziellen Notlagen infolge der Corona-Pandemie 2020 (Sondervermögen)“ erarbeitet. Das Deutschen Jugendherbergswerk, Landesverband Thüringen e.V., wird antragsberechtigt sein.

     

    Der Petitionsausschuss hat festgestellt, dass damit dem Anliegen abgeholfen wurde.