Flächenbezogene Zahlungen im Agrarsektor

Abgeschlossen
4 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Thomas Kümpel
    aus 98617 Rhönblick
  • veröffentlicht am 28.02.2018
  • 25.05.2018
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde auf Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht. Im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition nur von vier Unterstützern elektronisch mitgezeichnet. Somit wurde das für die Durchführung einer öffentlichen Anhörung erforderliche Quorum von 1.500 elektronischen Mitzeichnungen nicht erreicht.

     

    Unabhängig davon hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu dem Anliegen Stellung zu nehmen. Für die Landesregierung äußerte sich das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) wie folgt:

     

    Anträge auf flächenbezogene Förderungen/Beihilfezahlungen basierten auf der jeweilig geltenden EU-Verordnung, derzeit auf der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik.

     

    Die Vorschriften für das genannte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS) beinhalteten das Vorhandensein eines Flächenreferenzsystems, auf dessen Basis die flächenbezogenen Maßnahmen beantragt, kontrolliert und bewilligt würden.

    Dieses so genannte „LandParcelldentificationssystem (LPIS)“ sei das Geoinformationssystem (GIS) für das InVeKoS der Gemeinsamen Agrarpolitik. Dafür gebe es ausführliche Vorgaben in den Delegierten Verordnungen, in den Durchführungsverordnungen sowie in den Leitlinien der EU.

     

    Die Leitlinie der Europäischen Kommission „Management von Layern im LPIS- DS-CDP-2015-10“ enthalte die technischen Konzepte und Verfahren, die von der Europäischen Kommission für das Speichern und Nutzen von räumlichen Daten in einem GIS zur Umsetzung der Anforderungen vorgesehen würden.

    Unter Punkt „4. Flächenberechnung“ werde darin Folgendes ausgeführt:

     

    „Die in den verschiedenen Layern des LPIS gespeicherten Flächenwerte beziehen sich auf die ortho-projizierte Fläche; d.h. die zweidimensionale grafische Darstellung eines physikalischen Objekts auf der Erde, in dem alle Projektionslinien senkrecht zur, durch das CRS (= Koordinatenreferenzsystem) definierten, Projektionsebene waren. Für Objekte mit gut ausgeprägter dritter Dimension (Bäume, Gebäude) ist die betrachtete Fläche die ortho-projizierte Fläche ihres physischen Fußabdrucks.“

     

    Außerdem basiere die Ermittlung der Flächenreferenzparzellen auf den Digitalen Orthofotos der Katasterverwaltung. Die Digitalen Orthofotos seien eine zweidimensionale Darstellung der natürlichen Erdoberfläche nach den Regeln der Katasterverwaltung.

     

    Aufgrund des dargelegten Sachverhalts sei eine Zahlung der flächenbezogenen Beihilfen nur auf Basis der zweidimensionalen Berechnung möglich.

     

    Im Ergebnis der Beratung hat sich der Petitionsausschuss den Ausführungen der Landesregierung angeschlossen und die Petition mit den erteilten Auskünften für erledigt erklärt.