Flexiblere Gestaltung der Einstellungstermine für den Vorbereitungsdienst für Lehrerinnen und Lehrer

Abgeschlossen
125 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Patrick Riegner
    aus 07749 Jena
  • veröffentlicht am 27.06.2023
  • 11.09.2023
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 11.09.2023
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Der Petitionsausschuss kann die Forderung des Petenten nachvollziehen, jedoch wird nachfolgend erläutert, aus welchen Gründen die Termine 1. Februar und 1. August für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen sowie die Termine 1. Mai und 1. November für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik festgelegt wurden:

    Bei der Festlegung der Einstellungstermine für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen wurde sich an den Einstellungsterminen orientiert, die vor den Jahren mit den vier Terminen bereits existierten.

    In den Jahren mit vier Einstellungsterminen hat sich gezeigt, dass vor allem der Einstellungstermin 1. Mai wegen der vor den Sommerferien stattfindenden Prüfungen und weiterer organisatorischer Abläufe vor allem in den Gymnasien als problematisch angesehen wurde.

    Auch der Einstellungstermin 1. November beeinträchtigte wegen der Eingliederung der Lehramtsanwärter in den Schulbetrieb dessen ordnungsgemäße Durchführung. Es mussten zu diesem Zeitpunkt Fachleiter zur Verfügung stehen, die unter Umständen aus dem Schulbetrieb wieder herausgelöst wurden.

    Darüber hinaus wurde festgestellt, dass zu beiden Terminen weniger Bewerbungen eingegangen sind als zu den Einstellungsterminen 1. Februar und 1. August.

    Dagegen wurde bei der Festlegung der Einstellungstermine 1. Mai und 1. November für die Lehrämter an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik sich daran orientiert, dass die Mehrzahl der angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der Universität Erfurt studiert haben bzw. studieren.

    Seitens der Universität Erfurt wurden in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten erhöht, so dass künftig mit mehr Bewerberinnen und Bewerbern gerechnet werden kann. Damit diese Lehramtsstudierenden unmittelbar nach Ende ihres Studiums mit dem Vorbereitungsdienst beginnen können, erfolgte die Festlegung der Einstellungstermine 1. Mai und 1. November. Die Praxis der vergangenen Jahre mit vier Einstellungsterminen hat gezeigt, dass der Großteil der Bewerberinnen und Bewerber zum 1. November eingestellt worden ist.

    Mit der Festlegung von zwei Einstellungsterminen pro Lehramt wird die Anzahl der zeitgleich auszubildenden Kohorten reduziert und gleichzeitig steigt die Anzahl der Lehramtsanwärter je Kohorte. Damit wird erreicht, dass die Ausbildung in den Studienseminaren optimiert wird.

     

  • 31.08.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 27. Juni 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 115 Mitzeichnern unterstützt.

    Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 10 Unterstützern vor. Mit einer Gesamtzahl von 125 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

     

  • 09.08.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 27.06.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen