Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Der Petitionsausschuss kann die Forderung des Petenten nachvollziehen, jedoch wird nachfolgend erläutert, aus welchen Gründen die Termine 1. Februar und 1. August für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen sowie die Termine 1. Mai und 1. November für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik festgelegt wurden:
Bei der Festlegung der Einstellungstermine für das Lehramt an Gymnasien und an berufsbildenden Schulen wurde sich an den Einstellungsterminen orientiert, die vor den Jahren mit den vier Terminen bereits existierten.
In den Jahren mit vier Einstellungsterminen hat sich gezeigt, dass vor allem der Einstellungstermin 1. Mai wegen der vor den Sommerferien stattfindenden Prüfungen und weiterer organisatorischer Abläufe vor allem in den Gymnasien als problematisch angesehen wurde.
Auch der Einstellungstermin 1. November beeinträchtigte wegen der Eingliederung der Lehramtsanwärter in den Schulbetrieb dessen ordnungsgemäße Durchführung. Es mussten zu diesem Zeitpunkt Fachleiter zur Verfügung stehen, die unter Umständen aus dem Schulbetrieb wieder herausgelöst wurden.
Darüber hinaus wurde festgestellt, dass zu beiden Terminen weniger Bewerbungen eingegangen sind als zu den Einstellungsterminen 1. Februar und 1. August.
Dagegen wurde bei der Festlegung der Einstellungstermine 1. Mai und 1. November für die Lehrämter an Grundschulen, an Regelschulen und für Förderpädagogik sich daran orientiert, dass die Mehrzahl der angehenden Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter an der Universität Erfurt studiert haben bzw. studieren.
Seitens der Universität Erfurt wurden in den vergangenen Jahren die Ausbildungskapazitäten erhöht, so dass künftig mit mehr Bewerberinnen und Bewerbern gerechnet werden kann. Damit diese Lehramtsstudierenden unmittelbar nach Ende ihres Studiums mit dem Vorbereitungsdienst beginnen können, erfolgte die Festlegung der Einstellungstermine 1. Mai und 1. November. Die Praxis der vergangenen Jahre mit vier Einstellungsterminen hat gezeigt, dass der Großteil der Bewerberinnen und Bewerber zum 1. November eingestellt worden ist.
Mit der Festlegung von zwei Einstellungsterminen pro Lehramt wird die Anzahl der zeitgleich auszubildenden Kohorten reduziert und gleichzeitig steigt die Anzahl der Lehramtsanwärter je Kohorte. Damit wird erreicht, dass die Ausbildung in den Studienseminaren optimiert wird.