Der Petitionsausschuss hatte die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen.
Nach den Informationen des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) hatte die Landesregierung in ihrer Kabinettsitzung am 31. August 2021 eine Thüringer Landesaufnahmeanordnung nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, beschlossen.
Daraufhin wurde der zu diesem Zeitpunkt amtierende Bundesinnenminister um die Erteilung des nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG notwendigen Einvernehmens gebeten. Mit Schreiben vom 29. September 2021 wurde die Erteilung des Einvernehmens versagt. Begründet wurde dies im Wesentlichen damit, dass die Bundeseinheitlichkeit nicht gewahrt sei, da ein allein von Thüringen aufgelegtes Landesaufnahmeprogramm dem gemeinsamen europäischen und nationalen Verständnis widerspreche.
Die Landesregierung hat daraufhin mit der neuen Bundesregierung erneut versucht, sich über den Start des Landesaufnahmeprogramms zu verständigen.
Im Ergebnis hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sein nach § 23 Abs. 1 Satz 3 AufenthG notwendiges Einvernehmen zu der vorgelegten Anordnung des TMMJV zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für afghanische Flüchtlinge, die eine Aufnahme durch ihre in Thüringen lebenden Verwandten beantragen, mit Nachricht vom 27. Oktober 2022 erteilt. Die vorgenannte Anordnung wurde seitens des TMMJV am 4. November 2022 entsprechend erlassen und den Ausländerbehörden über das Thüringer Landesverwaltungsamt zur Verfügung gestellt.
Dem Petitum wurde somit entsprochen.