Im sechswöchigem Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 23 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.5000 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Argumente der Petition als auch eine vom Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt. Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit der Veröffentlichung vom 19. März 2021 die „Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebild-kameras zur Rehkitzrettung“ in Kraft gesetzt.
Mit dieser Richtlinie wird die Anschaffung von Drohnen mit Echtbildkamera sowie Wärmebildkamera, die für das Aufspüren von Rehkitzen im Grünland geeignet sind, mit einem Anteil von bis zu 60 % und maximal 4.000 Euro gefördert. Zuwendungsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine (Jägervereinigungen auf Kreisebene) oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren satzungsmäßigen Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens sowie des Tier-, Natur- und Landschaftsschutzes oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd gehören.
Anträge auf Förderung nach o. g. Richtlinie können bis zum 1. September 2021 schriftlich oder online an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) gestellt werden. Nähere Informationen zur Förderrichtlinie finden sich auf der Internetseite des BLE.
Die Drohnen, die im Rahmen dieser Förderung angeschafft werden können, sind für den angestrebten Zweck ausreichend. Die von Ihnen angesprochenen Fluggeräte in der Klasse bis 15.000 Euro sind für den gewerbsmäßigen Einsatz vorgesehen.
Aufgrund der Fördermöglichkeit durch den Bund ist kein spezielles Förderprogramm für Drohnen zur Rehkitzrettung in Thüringen vorgesehen.
In Einzelfällen ist jedoch eine Förderung nach der Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2018, möglich.
Vor diesem Hintergrund ging der Petitionsausschuss davon aus, dass insbesondere durch die Fördermöglichkeiten im Bund und ergänzend durch eine mögliche Förderung nach der Thüringer Richtlinie zur Förderung des Jagdwesens aus der Jagdabgabe dem vorgetragenen Anliegen im Wesentlichen entsprochen werden kann. Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, Ihre Petition nach § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.