Der Petitionsausschuss hat die Petition mehrfach und in seiner 14. Sitzung am 25. Februar 2021 abschließend beraten.
Die Staatskanzlei hatte den Petitionsausschuss zunächst über die Erarbeitung eines gemeinsamen Referentenentwurfs eines Staatsvertrags zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt zur Errichtung einer „Kulturstiftung Mitteldeutschland Schlösser und Gärten“ (KMSG) und die in der Folge geführten kontroversen Diskussionen informiert. Ziel der Gespräche war die Förderung des Bundes für den Erhalt der Thüringer Schlösserlandschaft und den qualitativen Ausbau der Museen zu sichern.
Zwischenzeitlich bestand Konsens, dass keine weiteren Gespräche geführt werden.
Zwar waren die Bundestagsbeschlüsse aus den Jahren 2018 und 2019 für das Sonderinvestitionsprogramm an die Gründung der länderübergreifenden gemeinsamen Kulturstiftung geknüpft. Der Bund hatte jedoch signalisiert, dass die Bereitschaft bestehe, den Maßgabebeschluss zu ändern.
Im Ergebnis der Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestages am 26. November 2020 sollen Thüringen und Sachsen-Anhalt – anstelle der gescheiterten gemeinsamen Stiftung – bis 2027 jeweils 100 Millionen Euro als Sonderinvestitionsprogramm erhalten.
Da dem Anliegen damit im Ergebnis entsprochen wurde, hat der Petitionsausschuss die Petition gemäß § 17 Nr. 2 a) ThürPetG abgeschlossen.