Für den Erhalt des Thüringer Erziehungsgeldes.

Abgeschlossen
408 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Lydia Gille
    aus 37318 Uder
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel ist der Erhalt des Thüringer Landeserziehungsgeldes.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Ja, gegen den G e s e t z e n t w u r f vom 18.02.2015 der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes und der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Die Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Wie wird die Petition begründet?

Der Erhalt des Thüringer Landeserziehungsgeldes bietet den Eltern eine echte Wahlmöglichkeit, da es mehrere Betreuungsmodelle unterstützt und nicht auf andere Leistungen angerechnet wird. Auch die Thüringer Verfassung, auf die alle Abgeordneten einen Eid abgelegt haben, spricht davon, dass zuforderst die Familien das Recht und die Pflicht zur Erziehung haben. Insofern steht es dem Landesgesetzgeber nicht zu, durch die Abschaffung der Landesleistung nur ein Betreuungsmodell explizit zu fördern. Art. 17 der Thüringer Verfassung stellt ausdrücklich klar, dass auch Familien, die in häuslicher Gemeinschaft Kinder erziehen zu fördern und zu entlasten sind. Diesem verfassungsmäßigen Grundsatz wirkt die Abschaffung und somit der Gesetzentwurf entgegen.

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