Der Petitionsausschuss hat die Petition im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung erneut beraten.
Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Ausschuss, die Petition der Landesregierung gemäß § 17 Nr. 1 a) Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) mit der Bitte zu überweisen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, umzusetzen. Der Petitionsausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Digitales und Infrastruktur gefolgt. Darüber hinaus bittet der Ausschuss um die Anbringung von Dialogdisplays mit integrierten Zählern in beide Fahrtrichtungen sowie um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen.
Gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 ThürPetG gibt die Landeregierung dem Petitionsausschuss innerhalb von acht Wochen einen schriftlichen Bericht über die Ausführung der Beschlüsse nach § 17 Nr. 1 ThürPetG.

