Der Petitionsausschuss hatte die Petition gemäß § 17 Nr. 1 a) Thüringer Petitionsgesetz der Landesregierung mit der Bitte überwiesen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, umzusetzen.
Den entsprechenden Bericht hat das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) dem Petitionsausschuss zwischenzeitlich erstattet.
Nach den Ausführungen des TMDI hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Sömmerda am 19. November 2025 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im betroffenen Bereich festlegt. Diese Maßnahme soll insbesondere die Sicherheit der Fußgänger und Schulkinder erhöhen. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt unter der Maßgabe, dass deren Wirksamkeit nach einem Jahr evaluiert wird und sodann zu prüfen ist, ob sie dem Verkehrssicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Leubingens gerecht wird.
Soweit der Petitionsausschuss das Anbringen von Dialog-Displays gefordert hatte, wird darauf hingewiesen, dass es für die Installation solcher Displays in Thüringen finanzielle Unterstützung durch die Richtlinie zur Kommunalen Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI) gibt. Kommunen können hier Fördermittel beantragen, um die Geräte anzuschaffen und zu installieren. Ein Teil der Gesamtkosten muss jedoch von der jeweiligen Kommune selbst getragen werden.
Im Weiteren hat das TMDI über mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizeiinspektion Sömmerda informiert, um die seinerzeit noch geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen. Insgesamt wurden im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen über eine Messdauer von 19,5 Stunden 3.727 Fahrzeuge überprüft. Bei lediglich 8 festgestellten Verstößen ergab sich eine äußerst niedrige Verstoßquote von nur 0,215 %. Damit wurde von der deutlichen Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h konsequent eingehalten.
Nach der Auffassung des TMDI ist die niedrige Verstoßquote überdies ein positives Zeichen für die Verkehrssicherheit und bestätigt, dass die Fahrzeugführer insgesamt verantwortungsvoll unterwegs sind. Sie belegt, dass die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h im Wesentlichen beachtet wird, was zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Unter der o.g. verkehrsrechtlichen Anordnung von 30 km/h im in Rede stehenden Bereich liegen bislang keine Messergebnisse vor.
Der Petitionsausschuss hat den Bericht der Landesregierung in seiner 14. Sitzung zur Kenntnis genommen. Das Petitionsverfahren ist damit abgeschlossen.

