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Fußgängerüberweg in Leubingen

Abgeschlossen
2745 Mitzeichnungen
  • Öffentliche Sicherheit
  • Nordthüringen
  • eingereicht von Ralf Hauboldt
    aus 99610 Sömmerda
  • veröffentlicht am 21.01.2025
  • 24.03.2026
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte die Petition gemäß § 17 Nr. 1 a) Thüringer Petitionsgesetz der Landesregierung mit der Bitte überwiesen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, umzusetzen. 

    Den entsprechenden Bericht hat das Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur (TMDI) dem Petitionsausschuss zwischenzeitlich erstattet.

    Nach den Ausführungen des TMDI hat die zuständige Straßenverkehrsbehörde der Stadt Sömmerda am 19. November 2025 eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h im betroffenen Bereich festlegt. Diese Maßnahme soll insbesondere die Sicherheit der Fußgänger und Schulkinder erhöhen. Die Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt unter der Maßgabe, dass deren Wirksamkeit nach einem Jahr evaluiert wird und sodann zu prüfen ist, ob sie dem Verkehrssicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger Leubingens gerecht wird.

    Soweit der Petitionsausschuss das Anbringen von Dialog-Displays gefordert hatte, wird darauf hingewiesen, dass es für die Installation solcher Displays in Thüringen finanzielle Unterstützung durch die Richtlinie zur Kommunalen Verkehrsinfrastruktur (RL-KVI) gibt. Kommunen können hier Fördermittel beantragen, um die Geräte anzuschaffen und zu installieren. Ein Teil der Gesamtkosten muss jedoch von der jeweiligen Kommune selbst getragen werden.

    Im Weiteren hat das TMDI über mehrere Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizeiinspektion Sömmerda informiert, um die seinerzeit noch geltende Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h sicherzustellen. Insgesamt wurden im Rahmen der Geschwindigkeitskontrollen über eine Messdauer von 19,5 Stunden 3.727 Fahrzeuge überprüft. Bei lediglich 8 festgestellten Verstößen ergab sich eine äußerst niedrige Verstoßquote von nur 0,215 %. Damit wurde von der deutlichen Mehrheit der Verkehrsteilnehmer die bisher zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h konsequent eingehalten.

    Nach der Auffassung des TMDI ist die niedrige Verstoßquote überdies ein positives Zeichen für die Verkehrssicherheit und bestätigt, dass die Fahrzeugführer insgesamt verantwortungsvoll unterwegs sind. Sie belegt, dass die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h im Wesentlichen beachtet wird, was zu einer spürbaren Verbesserung der Verkehrssicherheit beiträgt.

    Unter der o.g. verkehrsrechtlichen Anordnung von 30 km/h im in Rede stehenden Bereich liegen bislang keine Messergebnisse vor.

    Der Petitionsausschuss hat den Bericht der Landesregierung in seiner 14. Sitzung zur Kenntnis genommen. Das Petitionsverfahren ist damit abgeschlossen.

  • 10.11.2025
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung erneut beraten.

    Im Ergebnis seiner Beratung beschloss der Ausschuss, die Petition der Landesregierung gemäß § 17 Nr. 1 a) Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) mit der Bitte zu überweisen, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Schulkinder, umzusetzen. Der Petitionsausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Digitales und Infrastruktur gefolgt. Darüber hinaus bittet der Ausschuss um die Anbringung von Dialogdisplays mit integrierten Zählern in beide Fahrtrichtungen sowie um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen.

    Gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 ThürPetG gibt die Landeregierung dem Petitionsausschuss innerhalb von acht Wochen einen schriftlichen Bericht über die Ausführung der Beschlüsse nach § 17 Nr. 1 ThürPetG. 

  • 25.04.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 21. Januar 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 316 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Listen mit weiteren 2.429 Unterstützern vor.

    Mit einer Gesamtzahl von 2.745 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum erreicht.

    Der Petitionsausschuss hat deshalb beschlossen, eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchzuführen.

    Die Anhörung wird am 26. Juni 2025 um 15:00 Uhr im Thüringer Landtag stattfinden.

    Es ist beabsichtigt, die Anhörung als Video-Stream auf der Homepage des Landtags unter https://www.thueringer-landtag.de/ im Internet zu übertragen.

     

  • 11.03.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 21. Januar 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 316 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 2.429 Unterstützern vor.

    Mit insgesamt 2.745 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird in einer seiner nächsten Sitzungen über das weitere Verfahren in der Angelegenheit beraten.

  • 05.03.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 21.01.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen