GEFELL FORDERT: REDUZIERUNG DES SCHWERLASTVERKEHRS AUF MAUTAUSWEICHSTRECKE VON TÖPEN NACH SCHLEIZ

Abgeschlossen
15 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Thomas Fischer
    aus 07926 Gefell
  • veröffentlicht am 11.02.2019
  • 12.02.2021
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition zwischenzeitlich abschließend beraten. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung ist Folgendes anzumerken:

     

    Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) hatte den Petitionsausschuss zunächst über eine im November 2018 vom Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) durchgeführte Verkehrserhebung informiert, wonach im Bereich der B 2 sowie der L 3002 in Gefell eine veränderte Verkehrszusammensetzung mit einem hohen Schwerverkehrsanteil zu erkennen gewesen sei. Anhand einer Kennzeichenerkennung im Rahmen der Verkehrserhebung sei allerdings auch festgestellt worden, dass es sich bei einem Großteil des Schwerverkehrs im Zweifel nicht um Durchgangsverkehr handele. Es deute vielmehr einiges darauf hin, dass es sich um einen großen Anteil des örtlich verursachten Quell- und Zielverkehrs in beide Fahrtrichtungen handele. Die Landesregierung ging deshalb davon aus, das ein erheblicher Teil des Verkehrs auch auf die positive Entwicklung der örtlichen Wirtschaft zurückzuführen sei. Aufgrund dessen vertrat die Landesregierung die Auffassung, dass die Voraussetzungen zur Bemautung für die L 3002 auch aktuell nicht vorlägen, da davon auszugehen sei, dass die Landesstraße nicht als Ausweichstrecke des Mautverkehrs diene.

     

    Im Weiteren hat das TMIL darauf aufmerksam gemacht, dass eine verkehrsrechtliche Anordnung des Verkehrszeichens 274-30 (30 km/h) im Zuge der Ortsdurchfahrt Gefell bereits am 1. November 2018 durch das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises erfolgt sei. Diese sei anschließend durch das TLBV umgesetzt worden.

     

    Die befürchtete Unfallgefahr wurde von der Landesregierung nicht geteilt. Aufgrund einer Wertung des Verkehrsunfallgeschehens der letzten beiden Jahre in der Ortsdurchfahrten der B 2 / L 3002 seien keine Unfallhäufigkeitsstellen erkannt worden. Die Verkehrssituation sei unverändert zu einer Sachstandsaufnahme aus dem Jahr 2017.

     

    Der Petitionsausschuss bat die Landesregierung vor einer weiteren inhaltlichen Beratung der Petition um eine Information zu der weiteren Vorgehensweise, um eine Lösung im Sinne der betroffenen Bürger zu finden. Darüber hinaus überwies der Ausschuss die Petition an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF), da sich der Fachausschuss ebenfalls mit der Thematik beschäftigt hatte.

     

    Das TMIL informierte im Folgenden darüber, dass eine vollständige Verträglichkeitsanalyse auf Basis der Verkehrserhebung durchgeführt sowie ein Handlungskonzept erstellt werden solle, welches mit den beteiligten Fachbehörden abgestimmt werden sollte. Darin sollten auch Verbesserungsvorschläge sowohl für die Verkehrsbehörden als auch für bauliche Maßnahmen dargestellt werden.

     

    Im Ergebnis der Analyse wurde eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs nachgewiesen und Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzungen an den Ortseingängen und im gesamten Ortsbereich, der Geschwindigkeitskontrollen durch ortsfeste Geschwindigkeitsmess-einrichtungen, der Verbreiterung bzw. Neuanlegung von Gehwegen, Querungshilfen für Fußgänger und Sicherheitsmaßnahmen an den Engstellen vorgeschlagen.

     

    Zwischenzeitlich fand im Oktober 2019 in Gefell ein Vor-Ort-Termin statt, bei dem durch die BI als Hauptforderung eine Sperrung des Straßenzuges B 2, B 90 und L 3002 für nicht ortsansässigen Schwerverkehr hervorgehoben wurde.

     

    Zur Prüfung, ob ein solches Durchgangsverkehrsverbot die gewünschte Entlastung erzielen würde und rechtssicher begründbar wäre, waren zunächst weitere Erfassungen durch das Landesamt für Bau und Verkehr erforderlich. Hierbei war zu untersuchen, wo die Quell- und Zielbereiche (z.B. Be- und Entladepunkte) des Gefell und Zollgrün durchquerenden Verkehrs liegen und welchen tatsächlichen Anteil dieser Verkehr am Gesamtverkehr ausmacht.

     

    Unmittelbar nach dem Vor-Ort-Termin wurde das TLBV zudem mit der Ermittlung der noch nicht vollständig vorliegenden Lärmgrenzwertüberschreitungen für Gefell und Zollgrün als Grundlage für mögliche weitere verkehrsrechtliche Anordnungen beauftragt. Mit den hierfür erforderlichen Untersuchungen wurde im November 2019 ein Ingenieurbüro beauftragt.

     

    Darüber hinaus wurde das TLBV mit der Prüfung beauftragt, ob ein Antrag gemäß § 6 des Gesetzes über den Ausbau der Bundesfernstraßen (FStrAbG) für eine Ortsumgehung B 90 Gefell aufgrund von Änderungen der Verkehrsverhältnisse begründbar wäre, um die Wiederaufnahme in den Bedarfsplan des Bundes für die Bundesfernstraßen zu erreichen.

     

    Dies ist erforderlich, da zuletzt für die Ortsumgehung im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2016 durch den Bund kein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis mehr ermittelt wurde. Aus diesem Grund wurde die Ortsumgehung nicht mehr in den aktuellen Bedarfsplan des Bundes für die Bundesfernstraßen aufgenommen. Inwieweit geänderte Verkehrsverhältnisse vorliegen und ob wegen des tatsächlich erheblichen Schwerverkehrs in den Ortsdurchfahrten der B 2 und B 90 mit dem Bund kurz- oder mittelfristig eine Lösung zu finden ist, sollte anhand von Verkehrszählungen an mehreren Querschnitten über einen repräsentativen Zeitraum geprüft werden.

     

    Der Petitionsausschuss hatte im Folgenden eine Anhörung des Petenten beschlossen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung legte das TMIL dar, dass die zuständige Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Saale-Orla-Kreis den entsprechenden Antrag auf Geschwindigkeitsbegrenzung und Fahrverbot prüfe. Die hierfür erforderliche Lärmberechnung läge bereits vor. Das Landratsamt habe das Landesamt für Bau und Verkehr aufgefordert, verschiedene Fragen, die sich im Rahmen der Auswertung des Gutachtens ergeben hätten, zu beantworten bzw. nachzubessern. Die ursprünglich angedachte Verkehrszählung zu Ziel- und Quellverkehr hingegen könne aufgrund von Baumaßnahmen auf der A 9 und infolge dessen veränderter Verkehrsströme nicht durchgeführt werden. Es sei aber davon auszugehen, dass diese Zählung nicht zur Grundlage herangezogen werden müsse.

     

    Zwischenzeitlich hat das TMIL den Petitionsausschuss darüber informiert, dass das Landesverwaltungsamt der beantragten Anordnung der Tonnagebeschränkung ab 7,5 Tonnen auf der B 2 zwischen der Schleizer Straße 38 und der Hofer Straße 20 zugestimmt hat. Anlieger seien von dieser Regelung ausgenommen. Die Tonnagebeschränkung sei in Vorbereitung und zur Umsetzung die Anfertigung von Verkehrszeichenplänen und eine entsprechende Beschilderung der Umgehungsstraße erforderlich. Gegenwärtig prüfe das TLBV die Verkehrszeichenpläne und präferiere die Umleitung über die BAB 72 und die BAB A4. Die Maßnahmen würden im ersten Quartal 2021 abgeschlossen und den betroffenen Stellen zur Stellungnahme zugesendet. Aufgrund dieses aufwendigen Verfahrens liege eine befristete Zustimmung zu den Maßnahmen zunächst bis zum 31. Dezember 2021 vor. Das Landesverwaltungsamt habe eine zeitlich befristete Zustimmung zur Tonnagebeschränkung gegeben, da man das Verkehrsgeschehen weiterhin beobachten wolle. Es werde jedoch versucht, eine Verlängerung der Zustimmung um ein weiteres Jahr zu erreichen.

     

    Der Petitionsausschuss geht aufgrund der vorgenannten Informationen davon aus, dass dem Anliegen damit - soweit rechtlich möglich – entsprochen wurde.

     

  • 18.04.2019
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat am 2. Juli 2020 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Das Protokoll zu der Anhörung ist auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehbar.

     

    Der Petitionsausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen mit der Auswertung der Anhörung sowie dem weiteren Verfahren befassen.

     

    parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/76707/8_sitzung_petitionsausschuss.pdf