Die Petition wurde antragsgemäß auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht und dort im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch 29 Mitzeichnungen unterstützt. Darüber hinaus wurden von der Petentin 10.500 Unterschriften, welche bei einem anderen Online-Portal gesammelt wurden, übergeben und um die Durchführung einer öffentlichen Anhörung gebeten.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) teilte mit, das Wolfsmanagement und der Wolfsschutz würden in Thüringen von den dafür zuständigen Naturschutzbehörden konsequent umgesetzt. Die natürliche Ausbreitung der Art werde behördlicherseits so begleitet, dass dadurch die Weidetierhaltung in Thüringen nicht gefährdet werde und die Betroffenen umfassend informiert würden.
Zu der geforderten Rücknahme der Genehmigung zur letalen Entnahme der Ohrdrufer Wölfin könne zum Zeitpunkt der Stellungnahme keine Einschätzung abgegeben werden. Die Genehmigung sei beklagt worden und befinde sich im gerichtlichen Verfahren. Der Ausgang des Verfahrens müsse abgewartet werden.
Der Petitionsausschuss hat die Petition zunächst in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 und in seiner Sitzung am 26. November 2020 beraten. Im Ergebnis der Beratung wurde jeweils beschlossen, aufgrund des seinerzeit noch anhängigen Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht die Weiterberatung der Petition zu vertagen.
Der Petitionsausschuss hat die Petition dann final in seiner Sitzung am 2. Juli 2021 beraten. Im Zuge der Beratung informierte das TMUEN darüber, dass zwischenzeitlich mit dem NABU und dem BUND eine Einigung erzielt worden sei, woraufhin diese ihre Klage zurückgenommen hätten. Von einer letalen Entnahme der Wölfin habe man Abstand genommen, die Abschussgenehmigung sei zurückgenommen worden.
Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss daher, Ihre Petition mit diesen Hinweisen und Informationen nach § 17 Nr. 2 b) ThürPetG erfolgreich abzuschließen. Auf die Durchführung einer Anhörung konnte mithin verzichtet werden. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren beendet.