Die vorliegende Petition wurde am 20. Januar 2020 antragsgemäß auf der Petitionsplattform veröffentlicht und dort im 6-wöchigen Mitzeichnungszeitraum von 279 Bürgerinnen und Bürgern mit einer Mitzeichnung unterstützt. Darüber hinaus erreichten den Petitionsausschuss Unterschriftenlisten mit weiteren 1.847 Unterschriften.
Das vom Petitionsausschuss am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) teilte zur Petition mit, auf der Grundlage der in der Petition in Bezug genommenen Vereinbarung habe der Gesetzgeber in § 16 Abs. 3 des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG 2019) vom 18. Dezember 2018 festgelegt, dass die neu gebildete Gemeinde den Namen „An der Schmücke“ führt.
Die Stadt „An der Schmücke“ habe mit Schreiben vom 14. Oktober 2019 auf dem Dienstweg einen Antrag nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ThürKO auf Änderung ihres Namens in „Heldrungen“ vorgelegt. Dem Antrag liege ein Beschluss des Stadtrates der Stadt „An der Schmücke“ vom 30. September 2019 zugrunde. Die vollständigen Antragsunterlagen lägen dem TMIK seit dem 12. November 2019 vor. In der Antragsbegründung werde u.a. darauf verwiesen, dass im Rahmen einer Bürgerbefragung, an der 40,6 % der Wahlbeteiligten teilgenommen hätten, etwa 75 Prozent der Befragten für den Namen „Heldrungen“ votiert hätten.
Der Ortschaftsrat und der Ortschaftsbürgermeister der Ortschaft Oldisleben hätten sich mit Schriftsatz vom 30. Oktober 2019 gegen die beantragte Änderung des Namens der Stadt in „Heldrungen“ ausgesprochen und dabei insbesondere auf die verbindliche Festlegung des derzeitigen Namens im Neugliederungsvertrag hingewiesen.
Vor einer Entscheidung des TMIK über den vorliegenden Antrag seien der Stadt „An der Schmücke“ durch das TMIK in einem Anhörungsschreiben vom 12. Dezember 2019 entscheidungserhebliche Hinweise mitgeteilt worden. Es sei ausführlich dargelegt worden, weshalb für die beantragte Namensänderung aus Rechtsgründen kein Raum gesehen werde.
Im Zuge der Beratung der Petition teilten die anwesenden Vertreter des TMIK dem Petitionsausschuss mit, dass zwischenzeitlich ein weiterer Austausch zwischen dem Ministerium und der Stadt an der Schmücke stattgefunden habe. Im Ergebnis habe der Bürgermeister signalisiert, derzeit keinen Spielraum für die beabsichtigte Namensänderung zu sehen und daher dem Stadtrat zu empfehlen, den gefassten Beschluss zur Namensänderung aufzuheben.
Vor diesem Hintergrund fasste der Petitionsausschuss zusammen, dass dem vorgetragenen Anliegen mithin Rechnung getragen werden konnte und schloss das Petitionsverfahren nach § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz ab. Für eine mögliche (öffentliche) Anhörung zu der Thematik nach § 16 Thüringer Petitionsgesetz sah der Petitionsausschuss hingegen aufgrund der Erledigung des Anliegens keinen Bedarf mehr.