Geplante Stundenkürzungen der 10. Klasse im Fach Geographie

Abgeschlossen
491 Mitzeichnungen
  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ines Jutzi
    aus 06556 Artern
  • veröffentlicht am 05.09.2023
  • 06.03.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 06.03.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis des Anhörungsverfahrens wurde zwischenzeitlich am 21. November 2023 durch den Minister für Bildung, Jugend und Sport Folgendes entschieden:

    Abweichend von der Anhörungsfassung erfolgt keine Vorauswahl im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich, im naturwissenschaftlichen Bereich sowie im musisch-künstlerischen Bereich in der Klassenstufe 10.

    Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Sozialkunde, Geografie sowie Wirtschaft und Recht werden in Klassenstufe 10 aller Schularten unterrichtet sowie bewertet und von jedem Schüler bzw. von jeder Schülerin belegt. Die Unterrichtswochenstunden werden den Fächern wieder anteilig zugeordnet. Es bleibt zudem bei der in der Anhörungsfassung der Verordnung zur Vereinheitlichung der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II verorteten Stärkung des gesellschaftswissenschaftlichen Bereichs, insbesondere durch folgende Maßnahmen:

    Im Bildungsgang zum Erwerb des Haupt- und Realschulabschlusses sieht der Entwurf in der in Rede stehenden Verordnung bspw. eine Aufstockung von Unterrichtswochenstunden in den Fächern Sozialkunde und Geschichte um jeweils eine Unterrichtswochenstunde in der Doppel-jahrgangsstufe 7/8 und in der Klassenstufe 9 vor. Mit insgesamt vier zusätzlichen Unterrichts-wochenstunden wird der gesellschaftswissenschaftliche Bereich im Verhältnis zu anderen Lern-bereichen deutlich gestärkt. Darüber hinaus ist das Fach Wirtschaft-Recht-Technik aus dem Wahlpflichtbereich der Regelschule herausgelöst und nunmehr in allen Schularten der Sekun-darstufe I mit fester Stundenzuweisung im gesellschaftswissenschaftlichen Bereich verortet.

    In der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe werden die Fächer Sozialkunde, Geografie sowie Wirtschaft und Recht im grundlegendem Anforderungsniveau zukünftig drei- statt wie bisher zweistündig und im erhöhtem Anforderungsniveau fünf- statt wie bisher vierstündig unterrichtet.

    Von der erhöhten Stundenzahl wird die Mehrzahl der Thüringer Schülerinnen und Schüler profitieren. Von einem „Kahlschlag“ der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer kann nach der Auffassung des Petitionsausschusses somit nicht die Rede sein.

    Nach Abschluss der rechtsförmlichen Prüfung durch das Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz muss noch das Benehmen mit dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport des Thüringer Landtags hergestellt werden, bevor die Verordnung zur Vereinheitlichung der Organisation sowie der Unterrichtsgestaltung in der Sekundarstufe I und II in den Schul-arten Regelschule, Gesamtschule und Gemeinschaftsschule im Gesetz- und Verordnungsblatt für den Freistaat Thüringen veröffentlicht und damit zum 1. August 2024 in Kraft treten kann.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

  • 25.10.2023
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 5. September 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 243  Mitzeichnern unterstützt.

    Außerdem liegen dem Petitionsausschuss Unterschriften von weiteren 248 Unterstützern vor. Mit einer Gesamtzahl von 491 Mitzeichnungen wurde das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 18.10.2023
    Statusänderung zu In Beratung
  • 05.09.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen
  • 05.09.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen