Haushaltssicherung versus Fördermittelvergabe

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolfgang Kochendörfer
    aus 07551 Gera-Zwötzen
  • veröffentlicht am 02.09.2019
  • 08.06.2020
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 2. September 2019 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von zwei Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Anregungen des Petenten, als auch eine vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt. Im Ergebnis ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

     

    Der Stadtrat der Stadt Gera hat beschlossen, den in der Petition erwähnten Rad- bzw. Fußweg zwischen Pforten und Zwötzen in die Überarbeitung des Verkehrsentwicklungskonzepts (Teil Radverkehr) einzubinden. Dringliche Teilvorhaben würden priorisiert. In diesem Zuge hat die Stadt jedoch darauf aufmerksam gemacht, dass die finanzielle Situation als haushaltssichernde Kommune regelmäßig nur im geringen Umfang Investitionsmaßnahmen zulässt.

     

    Der finanzielle Handlungsspielraum der Kommunen ist auch dem Thüringer Landtag ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund hat der Thüringer Landtag gleich zu Beginn der 7. Wahlperiode ein umfangreiches Investitionsprogramm für Thüringer Kommunen beschlossen. Konkret sieht das Investitionspaket für Städte und Gemeinden bis zum Jahr 2024 rund 570 Mio. Euro zusätzlich zu den üblichen Zahlungen des Landes an die Kommunen vor. Bereits im Jahr 2020 werden 168 Mio. Euro für die Kommunen bereitgestellt, um mehr Spielräume für Investitionen zu ermöglichen

     

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Hinweisen

    und Informationen abzuschließen.

     

  • 15.10.2019
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 2. September 2019 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von zwei Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.

     

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

    In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass aufgrund der am 27. Oktober 2019 stattfindenden Landtagswahl noch keine Termine für die nächsten Sitzungen des Petitionsausschusses feststehen und bitten insoweit um Geduld.