Heilpraktiker (auch für Psychotherapie) sollen auch Flüchtlingen helfen können als Krankenkassenleistung

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolfgang Laub
    aus 24116 Kiel
  • veröffentlicht am
  • 18.01.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 26. Oktober 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 7. Dezember 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von einem Bürger unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Im Ergebnis seiner Beratung hat der Petitionsausschuss auf Folgendes hingewiesen:

     

    Heilpraktiker sind im Rahmen ihrer Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz berechtigt, Heilkunde auszuüben. Es ist ihnen demnach gestattet, berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeiten zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen vorzunehmen. Allerdings bestehen für die Ausbildung von Heilpraktikern keinerlei gesetzliche Vorgaben.

     

    Zudem besteht im Hinblick auf die medizinische Versorgung der Flüchtlinge, wie etwa bei der nach § 62 Asylgesetz vorzunehmenden Erstuntersuchung, generell auch ein Arztvorbehalt. Im Zuge des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 wurde mit § 90 Asylgesetz geregelt, dass Asylbewerber, die eine abgeschlossene ärztliche Ausbildung besitzen, auf Antrag vorübergehend Ärzte bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingseinrichtungen unterstützen können.

     

    Unabhängig davon kann nach den Informationen der Landesregierung die medizinische Versorgung in den Flüchtlingseinrichtungen in Thüringen durch Ärzte sichergestellt werden.

     

    Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.