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Investitionen in Krankenhäuser und Gesundheit ausbauen

Abgeschlossen
3 Mitzeichnungen
  • Gesundheit & Soziales, Wirtschaft
  • Keine Region
  • eingereicht von Matthias Neumann
    aus 97084 Würzburg
  • veröffentlicht am 29.09.2025
  • 03.02.2026
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 03.02.2026
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF) hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis der Prüfung ist Folgendes festzustellen:

    Beim Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) handelt es sich um ein Bundesgesetz. Eine Modifizierung dieses Gesetzes im Sinne der Petition liegt dementsprechend nicht im Zuständigkeitsbereich des Landes. In die inhaltliche Ausgestaltung des KHG kann sich der Freistaat Thüringen lediglich über den Bundesrat einbringen. 

    Der Freistaat Thüringen investiert aktuell beträchtliche Summen in die bauliche und apparative Erneuerung der Krankenhäuser, um die Versorgung zu sichern, den Investitionsstau abzubauen und die anstehenden Veränderungen durch die Krankenhausreform aktiv zu begleiten. Die Finanzierung erfolgt dabei über Landesmittel, die über das Krankenhausinvestitionsprogramm des Freistaats Thüringen bereitgestellt werden. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel im Rahmen der Kofinanzierung von Bundesprogrammen, wie dem Strukturfonds, dem Krankenhauszukunftsfonds oder jüngst den Transformationsfonds, bereitgestellt.

    Im Haushaltsjahr 2025 wurden Landesmittel in Höhe von 88,8 Mio. Euro an Thüringer Krankenhäuser für notwendige und bedarfsgerechte Investitionen ausgereicht. Zusätzlich wurden im Landeshaushalt 2025 weitere 20 Mio. Euro speziell für die Transformation und Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorger bereitgestellt, insbesondere als Unterstützung für kleinere Krankenhäuser. 

    Die Krankenhäuser profitieren zudem, wie bereits erwähnt, auch von Mitteln aus dem seitens des Bundes initiierten Krankenhauszukunftsfonds zur Digitalisierung der Krankenhäuser. Dieser Fonds umfasst bundesweit ein Fördervolumen von bis 4,3 Mrd. Euro. Davon werden 3 Mrd. Euro durch den Bund bereitgestellt und bis zu 1,3 Mrd. Euro durch die Länder und/oder den Krankenhausträgern. Für den Freistaat Thüringen stehen aus dem Krankhauszukunftsfonds insgesamt rund 111,6 Mio. Euro (Bund und Land) zur Verfügung. Diese fließen in 116 Digitalisierungsmaßnahmen der Krankenhäuser. Gefördert werden hierbei vorrangig Investitionen in eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, sowie Maßnahmen zur IT-Sicherheit.

    Mit dem Strukturfonds unterstützt der Bund den Abbau von Überkapazitäten, der Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie der Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akut stationäre örtliche Versorgungeinrichtungen. Darüber hinaus ist die Förderung auf die IT-Sicherheit, die Vernetzung, die Zentrenbildung, die (integrierte) Notfallversorgung und die Ausbildung in der pflegerischen Versorgung hin ausgerichtet. Über den Strukturfonds konnten die Bundesländer beim Bund Fördermittel in Höhe von ca. 2 Mrd. Euro bis zum 31. Dezember 2025 aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für Fördervorhaben beantragen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass sich die antragstellenden Länder gegebenenfalls gemeinsam mit der zu fördernden Einrichtung, mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an dem Vorhaben beteiligen. Gegenwärtig fördert der Freistaat Thüringen über den Strukturfonds 12 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von über 100 Mio. Euro (Bund und Land).

    Um die Umstrukturierungsprozesse in den Krankenhäusern, die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz zu deren Transformation angestoßen wurden, finanziell zu unterstützen, hat der Bund einen Transformationsfonds eingerichtet, für den in den Jahren 2026 bis 2035 nach jetzigem Stand insgesamt 25 Mrd. Euro aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist unter anderem, dass sich die Länder mit mindestens 50 Prozent der förderfähigen Kosten an der Finanzierung der zu fördernden Vorhaben beteiligen. Der Freistaat kann ab dem 01.01.2026 über den gesamten Förderzeitraum des Transformationsfonds damit Investitionen der Krankenhäuser mit bis zu 1,248 Mrd. Euro (Bund und Land) fördern. 

    Um etwaige Liquiditätsprobleme bis zur vollen Wirkung der Krankenhausreform nach dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) zu überbrücken, hat der Freistaat Thüringen weiterhin eine Richtlinie zur Gewährung von Krediten für finanzschwache, aber bedarfsnotwendige Krankenhäuser etabliert. Nach dieser können im Rahmen von durch das Land verbürgte Kredite in Höhe von bis zu 100 Mio. Euro ausgereicht werden. 

    In der Gesamtschau der bisher erbrachten wie geplanten Investitionen des Freistaats Thüringen in den Gesundheitssektor sowie die aufgelegten Hilfsprogramme, ist die Petition nach Einschätzung der Landesregierung unbegründet. 

    Dem Anliegen um Erweiterung des Krankenhausfinanzierungsgesetzes kann aufgrund der fehlenden Zuständigkeit des Freistaats Thüringen nicht abgeholfen werden. Der Petitionsausschuss hat daher empfohlen, das Anliegen direkt an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu richten. Der Petitionsausschuss des Freistaats Thüringen hat die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz mit den Informationen der Stellungnahme des TMSGAF abgeschlossen. 

     

  • 01.12.2025
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 29. September 2025 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden.

    In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition von 3 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für die öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 11.11.2025
    Statusänderung zu In Beratung
  • 29.09.2025
    Statusänderung zu Mitzeichnen