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Jette darf kein Aktenzeichen bleiben – Thüringen braucht endlich wirksame Kontrollen gegen Tierquälerei

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  • Umwelt & Naturschutz
  • Keine Region
  • eingereicht von Thorsten Jochum
    aus 66333 Völklingen
  • veröffentlicht am 30.06.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Das Ziel der Petition ist es, den Tierschutzvollzug in Thüringen verbindlich und dauerhaft zu verbessern. Der Fall der getöteten Hündin Jette soll nicht nur Betroffenheit auslösen, sondern zum Anlass genommen werden, bestehende Strukturen kritisch zu überprüfen und konkrete Verbesserungen auf den Weg zu bringen.

Die Petition richtet sich an den Thüringer Landtag mit der Forderung, dafür zu sorgen, dass Tierhalteverbote in Thüringen nicht nur ausgesprochen, sondern auch tatsächlich kontrolliert werden. Ein Tierhalteverbot schützt nur dann, wenn die zuständigen Behörden regelmäßig prüfen, ob es eingehalten wird. Deshalb soll es klare Zuständigkeiten, dokumentierte Kontrollintervalle und verbindliche Nachkontrollen geben.

Ein weiteres Ziel ist die bessere Erfassung schwerer Tierschutzverstöße und bestehender Tierhalteverbote. Es soll geprüft werden, ob ein behördeninternes Register für Thüringen eingeführt werden kann, damit wichtige Informationen nicht verloren gehen, wenn Personen umziehen oder Zuständigkeiten zwischen Landkreisen wechseln. Dieses Register soll keine öffentliche Liste und kein Pranger sein, sondern ausschließlich den zuständigen Behörden helfen, Tiere wirksamer zu schützen.

Außerdem soll die Petition erreichen, dass Hinweise auf Tierquälerei, Misshandlung, Vernachlässigung oder Tötung von Tieren nach einheitlichen Standards geprüft werden. Menschen, die solche Hinweise melden, müssen sich darauf verlassen können, dass diese Hinweise dokumentiert, bewertet und bei konkreter Gefahr zügig verfolgt werden. Tiere können sich nicht selbst schützen und keine Anzeige erstatten. Deshalb müssen Behörden bei ernsthaften Hinweisen schnell, nachvollziehbar und konsequent handeln.

Die Petition verfolgt auch das Ziel, die Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften zu verbessern. Schwere Tierschutzverstöße sind nicht nur Verwaltungsvorgänge, sondern können Straftaten sein. Deshalb braucht es feste Ansprechpartner, klare Meldewege und eine bessere Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen.

Darüber hinaus soll der Thüringer Landtag prüfen, ob die Veterinärämter personell und fachlich ausreichend ausgestattet sind. Tierschutz darf nicht daran scheitern, dass Behörden überlastet sind oder ihnen die notwendigen Mittel fehlen. Wer wirksamen Tierschutz fordert, muss auch dafür sorgen, dass die Behörden ihn durchsetzen können.

Ein weiteres Ziel ist mehr Transparenz. Es soll regelmäßig anonymisiert veröffentlicht werden, wie viele Tierhalteverbote ausgesprochen, kontrolliert und verletzt wurden, wie viele schwere Tierschutzfälle es gibt und wie viele davon an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Nur mit solchen Daten lässt sich erkennen, ob der Tierschutzvollzug funktioniert oder wo politischer Handlungsbedarf besteht.

Zusammengefasst soll die Petition erreichen, dass Thüringen aus dem Fall Jette strukturelle Konsequenzen zieht. Es geht nicht um Vorverurteilung einzelner Personen, sondern um bessere Kontrolle, klare Zuständigkeiten, mehr Transparenz und einen Tierschutzvollzug, der Tiere schützt, bevor es zu spät ist.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Es wird keine konkrete Einzelentscheidung beanstandet. Beanstandet wird die aus Sicht der Petentin/des Petenten unzureichende strukturelle Ausgestaltung des Tierschutzvollzugs in Thüringen, insbesondere im Hinblick auf die Kontrolle von Tierhalteverboten, die behördenübergreifende Erfassung schwerer Tierschutzverstöße, den Umgang mit Hinweisen auf Tierquälerei sowie die Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Es wird keine konkrete Einzelentscheidung einer bestimmten Behörde beanstandet. Die Petition richtet sich an den Thüringer Landtag und betrifft aus meiner Sicht bestehende strukturelle Defizite im Tierschutzvollzug in Thüringen. Betroffen sind dem Thema nach insbesondere die für den Tierschutzvollzug zuständigen Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte, die zuständigen Ordnungsbehörden sowie im Falle strafrechtlich relevanter Sachverhalte Polizei und Staatsanwaltschaften. Eine einzelne behördliche Entscheidung, die Gegenstand dieser Petition wäre, wird jedoch nicht angegriffen.

Wie wird die Petition begründet?

Die Petition wird damit begründet, dass der öffentlich bekannt gewordene Fall der getöteten Hündin Jette erhebliche Zweifel daran aufwirft, ob die bestehenden Strukturen des Tierschutzvollzugs in Thüringen ausreichend wirksam sind, um Tiere frühzeitig, konsequent und nachhaltig vor schwerer Misshandlung, Vernachlässigung oder Tötung zu schützen.

Tiere sind fühlende Lebewesen. Sie empfinden Schmerzen, Angst, Stress und Leid. Der Schutz von Tieren ist deshalb nicht nur eine Frage persönlicher Anteilnahme, sondern eine staatliche Aufgabe von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung. Wenn der Verdacht im Raum steht, dass ein Tier auf besonders grausame Weise zu Tode gekommen ist, berührt dies nicht allein den konkreten Einzelfall, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in einen funktionierenden und konsequenten Tierschutzvollzug.

Der Fall Jette hat viele Bürgerinnen und Bürger tief erschüttert. Diese öffentliche Betroffenheit zeigt, dass schwere Gewalt gegen Tiere von großen Teilen der Gesellschaft nicht als Nebensache verstanden wird. Tierquälerei, rohe Misshandlung und die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund werden als schwerwiegendes Unrecht wahrgenommen. Gerade deshalb darf ein solcher Fall nicht allein als tragischer Einzelfall betrachtet werden. Er muss Anlass sein, bestehende Verfahren, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen kritisch zu überprüfen.

Die Petition richtet sich ausdrücklich nicht auf eine Vorverurteilung einzelner Personen. Die strafrechtliche Bewertung des konkreten Sachverhalts obliegt allein den zuständigen Ermittlungsbehörden und Gerichten. Für alle Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung. Ziel der Petition ist vielmehr, aus einem erschütternden Anlass strukturelle Konsequenzen für den Tierschutzvollzug in Thüringen abzuleiten.

Ein zentrales Problem besteht darin, dass Tierhalteverbote nur dann einen tatsächlichen Schutz entfalten können, wenn ihre Einhaltung auch überprüft wird. Wird ein Tierhalteverbot zwar ausgesprochen, aber nicht regelmäßig und nachvollziehbar kontrolliert, besteht die Gefahr, dass erneut Tiere gehalten, übernommen oder betreut werden, obwohl dies untersagt ist. Ein solches Verbot darf nicht lediglich verwaltungsrechtlich bestehen, sondern muss praktisch durchsetzbar und kontrollierbar sein. Die Petition ist deshalb begründet, weil verbindliche Nachkontrollen, klare Zuständigkeiten und dokumentierte Kontrollintervalle erforderlich sind, um Tiere wirksam vor weiteren Gefahren zu schützen.

Darüber hinaus besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass Informationen über bestehende Tierhalteverbote und schwerwiegende Tierschutzverstöße nicht an Zuständigkeitsgrenzen verloren gehen. Wenn Personen innerhalb Thüringens umziehen oder wenn verschiedene Behörden beteiligt sind, muss gewährleistet sein, dass relevante tierschutzrechtliche Erkenntnisse den zuständigen Stellen bekannt sind. Ein behördeninternes Register für Tierhalteverbote und schwere Tierschutzverstöße könnte dazu beitragen, Wiederholungsfälle frühzeitiger zu erkennen, Kontrollen gezielter durchzuführen und Schutzmaßnahmen wirksamer umzusetzen. Ein solches Register wäre ausdrücklich nicht als öffentliche Prangerliste zu verstehen, sondern als internes Arbeitsinstrument der Behörden zum Schutz von Tieren.

Die Petition ist weiterhin damit begründet, dass Hinweise auf Tierquälerei, Misshandlung, Vernachlässigung oder Tötung von Tieren nach einheitlichen und nachvollziehbaren Standards behandelt werden müssen. Tiere können sich nicht selbst an Behörden wenden, keine Anzeige erstatten und keine Beweise sichern. Sie sind vollständig darauf angewiesen, dass Menschen Hinweise geben und dass Behörden diese Hinweise ernsthaft prüfen. Deshalb braucht es klare Vorgaben, wie Meldungen dokumentiert werden, wann eine Vor-Ort-Kontrolle zu prüfen ist, wann Polizei oder Staatsanwaltschaft einzubeziehen sind und innerhalb welcher Fristen bei möglicher Gefahr für Tiere reagiert werden muss.

Schwere Tierschutzverstöße sind zudem nicht nur verwaltungsrechtliche Vorgänge. Sie können strafrechtliche Relevanz haben. Deshalb ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Veterinärämtern, Ordnungsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaften notwendig. Wenn Zuständigkeiten unklar sind oder Informationen nicht rechtzeitig weitergegeben werden, kann dies die Aufklärung erschweren und den Schutz weiterer Tiere gefährden. Die Petition ist daher auch deshalb begründet, weil feste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner, klare Meldewege und verbindliche Kooperationsstrukturen erforderlich sind, um schwere Tierschutzfälle wirksam zu bearbeiten.

Ein weiterer wesentlicher Gesichtspunkt ist die personelle und fachliche Ausstattung der zuständigen Behörden. Tierschutzvollzug darf nicht an Überlastung, fehlenden Ressourcen oder uneinheitlicher Fachpraxis scheitern. Veterinärämter tragen eine hohe Verantwortung. Sie müssen Hinweise prüfen, Kontrollen durchführen, Maßnahmen anordnen, Verfahren dokumentieren und bei strafrechtlich relevanten Sachverhalten mit Ermittlungsbehörden zusammenarbeiten. Diese Aufgaben können nur dann wirksam erfüllt werden, wenn ausreichend Personal, fachliche Fortbildung und klare Arbeitsstrukturen vorhanden sind.

Die Petition ist außerdem durch das Bedürfnis nach Transparenz begründet. Ohne belastbare Daten lässt sich politisch kaum beurteilen, ob der Tierschutzvollzug ausreichend funktioniert. Es sollte daher anonymisiert erfasst und regelmäßig ausgewertet werden, wie viele Tierhalteverbote ausgesprochen wurden, wie viele davon kontrolliert wurden, wie viele Verstöße festgestellt wurden, wie viele schwere Tierschutzfälle bekannt wurden und wie viele Fälle an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden. Solche Daten dienen nicht der öffentlichen Bloßstellung einzelner Personen, sondern der sachlichen Bewertung staatlichen Handelns und der Verbesserung bestehender Strukturen.

Der Fall Jette macht deutlich, dass die Gesellschaft von den zuständigen staatlichen Stellen erwartet, Tiere nicht erst dann ernst zu nehmen, wenn sie bereits schwer verletzt oder getötet wurden. Wirksamer Tierschutz muss früher ansetzen. Er muss Hinweise ernst nehmen, Risiken erkennen, Verbote kontrollieren und bei schweren Verstößen konsequent handeln. Wenn ein Tier zu Tode kommt, kann der Staat dieses einzelne Leben nicht zurückgeben. Er kann aber aus solchen Fällen lernen und dafür sorgen, dass künftige Tiere besser geschützt werden.

Die Petition ist deshalb erforderlich, weil sie den Thüringer Landtag auffordert, nicht nur Anteilnahme zu zeigen, sondern die bestehenden Strukturen des Tierschutzvollzugs konkret zu überprüfen und zu verbessern. Es geht um bessere Kontrolle, klare Zuständigkeiten, verlässliche Standards, ausreichende Ausstattung, behördenübergreifende Zusammenarbeit und transparente Auswertung.

Zusammenfassend wird die Petition damit begründet, dass der Schutz von Tieren in Thüringen verbindlicher, überprüfbarer und wirksamer ausgestaltet werden muss. Tierhalteverbote müssen kontrolliert werden. Hinweise auf Tierquälerei müssen nachvollziehbar bearbeitet werden. Behörden müssen besser zusammenarbeiten. Schwere Tierschutzverstöße müssen ernsthaft verfolgt werden. Der Fall Jette darf nicht lediglich Betroffenheit auslösen, sondern muss Anlass sein, strukturelle Verbesserungen für den Schutz aller Tiere in Thüringen auf den Weg zu bringen.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Petition richtet sich nicht ausschließlich, aber auch auf die Prüfung gesetzlicher Änderungen.

Im Vordergrund steht zunächst die Verbesserung des praktischen Tierschutzvollzugs in Thüringen. Es soll erreicht werden, dass Tierhalteverbote verbindlich kontrolliert, Hinweise auf Tierquälerei nach einheitlichen Standards bearbeitet und Informationen über schwerwiegende Tierschutzverstöße behördenübergreifend besser erfasst werden. Viele dieser Verbesserungen können möglicherweise durch Verwaltungsvorschriften, Erlasse, Zuständigkeitsregelungen, bessere personelle Ausstattung und verbindliche Arbeitsanweisungen umgesetzt werden.

Soweit hierfür jedoch eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist, soll der Thüringer Landtag entsprechende gesetzliche Änderungen prüfen und auf den Weg bringen.

Geändert oder ergänzt werden sollten insbesondere landesrechtliche Regelungen zum Tierschutzvollzug, damit Tierhalteverbote nicht nur ausgesprochen, sondern auch tatsächlich überprüft werden. Es sollte gesetzlich oder zumindest verbindlich geregelt werden, dass nach einem Tierhalteverbot regelmäßige Nachkontrollen stattfinden, dass diese Kontrollen dokumentiert werden und dass die zuständigen Behörden klare Wiedervorlagen und Kontrollfristen einhalten müssen.

Außerdem soll geprüft werden, ob eine gesetzliche Grundlage für ein behördeninternes Register über Tierhalteverbote und schwerwiegende Tierschutzverstöße geschaffen werden kann. Ein solches Register soll nicht öffentlich sein und keine Prangerwirkung entfalten. Es soll ausschließlich den zuständigen Behörden dienen, damit relevante Informationen nicht verloren gehen, wenn Personen umziehen oder wenn verschiedene Landkreise, kreisfreie Städte oder Behörden beteiligt sind. Dadurch könnten Wiederholungsfälle schneller erkannt und Tiere besser geschützt werden.

Weiterhin sollte geprüft werden, ob landesrechtlich verbindliche Standards für den Umgang mit Hinweisen auf Tierquälerei, Vernachlässigung, Misshandlung oder Tötung von Tieren eingeführt werden können. Dabei sollte geregelt werden, wie Hinweise dokumentiert werden, wann eine Vor-Ort-Kontrolle zu prüfen ist, wann Polizei oder Staatsanwaltschaft einzubeziehen sind und innerhalb welcher Fristen bei möglicher Gefahr für Tiere reagiert werden muss.

Die Gesetzesänderung beziehungsweise gesetzliche Ergänzung ist aus meiner Sicht erforderlich, weil freiwillige oder uneinheitliche Verwaltungspraktiken nicht ausreichen, um Tiere zuverlässig zu schützen. Der Schutz von Tieren darf nicht davon abhängen, in welchem Landkreis ein Fall bekannt wird, welche Behörde gerade zuständig ist oder ob ein Fall öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Es braucht verbindliche, überprüfbare und landesweit einheitliche Regeln.

Zudem sollte Thüringen prüfen, ob es sich über den Bundesrat für eine Änderung bundesrechtlicher Vorschriften einsetzen kann. Das betrifft insbesondere eine mögliche Stärkung des Tierschutzstrafrechts, eine konsequentere Sanktionierung von Verstößen gegen Tierhalteverbote und die Prüfung bundesweiter Registerlösungen für Tierhalteverbote. Denn Tierhalterinnen und Tierhalter können Bundesländer wechseln. Ein wirksamer Schutz von Tieren darf deshalb nicht an Landesgrenzen enden.

Zusammenfassend richtet sich die Petition darauf, den Tierschutzvollzug in Thüringen zunächst praktisch und organisatorisch zu verbessern. Soweit bestehende Gesetze dafür nicht ausreichen, sollen sie geändert oder ergänzt werden. Ziel ist ein verbindlicher Rechtsrahmen, der klare Kontrollen, bessere behördenübergreifende Information, einheitliche Bearbeitung von Hinweisen und konsequente Durchsetzung von Tierhalteverboten sicherstellt.

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Nach meinem Kenntnisstand wurden in dieser Sache durch mich bisher keine förmlichen Rechtsbehelfe eingelegt.

Die Petition richtet sich nicht gegen eine konkrete behördliche Einzelentscheidung, sondern auf die politische und strukturelle Verbesserung des Tierschutzvollzugs in Thüringen. Daher wurden von mir bislang weder Widerspruch noch Klage noch ein sonstiger förmlicher Rechtsbehelf gegen eine bestimmte Entscheidung eingelegt.

Soweit im konkreten Fall „Jette“ strafrechtliche Ermittlungen oder behördliche Maßnahmen durch zuständige Stellen eingeleitet wurden, betrifft dies nicht von mir eingelegte Rechtsbehelfe. Diese Petition wird unabhängig davon als parlamentarische Eingabe an den Thüringer Landtag gerichtet.

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