Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 23. Sitzung am 2. Dezember 2021 abschließend be¬handelt. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.
Im Ergebnis seiner Beratung verweist der Petitionsausschuss auf die Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des CoronavirusSARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, der weiteren Jugendhilfe, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO). Zur Umsetzung der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen galt seit dem 6. September 2021 die Allgemeinverfügung des TMBJS, welche durch die Allgemeinverfügungen vom 30. September 2021 und vom 3. November ersetzt wurde.
Seit dem 20. September 2021 wird entsprechend den Stufen des Thüringer Frühwarnsystems in abgestufter Weise reagiert.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
In der Basisphase sowie in den Warnstufen 1 und 2 wird die Betreuung in den genannten Einrichtungen nach den jeweiligen Konzepten umgesetzt. In der Warnstufe 3 wird von den genannten Regelungen abgewichen und der erweiterte Infektionsschutz führt zur Untersagung der offenen Konzepte. Das bedeutet, dass feste Gruppen mit festem Betreuungspersonal zu bilden sind. Eine präventive Schließung ist nicht vorgesehen.
Primarstufe (u.a. Grundschulen)
Das aktuelle Schuljahr wird in Präsenz stattfinden. Daher gibt es nur noch unter bestimmten Ausnahmen Distanzunterricht. Um den Präsenzunterricht bestmöglich umzusetzen, werden in den Warnstufen weitere Maßnahmen ergriffen. In der Basisstufe und allen Warnstufen gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Schulhaus. Ab der Warnstufe 3 gilt diese Verpflichtung für die Schülerinnen und Schüler auch im Unterricht.
In der Warnstufe 1 bietet die Schule ein verbindliches Testangebot (zweimal pro Woche) an. Gleiches gilt für die Warnstufe 2. Hinzu kommt in dieser noch, dass die Schülerinnen und Schüler, die an diesem nicht teilnehmen und auch keinen Nachweis über den Status als „geimpft“, „genesen“ oder „getestet“ (3G-Regel), in diesem Fall außerhalb des schulischen Testsystems, vorlegen, in gesonderten Lerngruppen unterrichtet werden. In der Warnstufe 3 wird bei Nichtvorlage eine 3G-Nachweises und Wiederspruch gegen die Testpflicht (neu in Warnstufe 3) in gesonderten Lerngruppen unterrichtet und zudem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Aus den vorgenannten Ausführungen wird ersichtlich, dass die Landesregierung bestrebt ist, ein verlässliches tägliches Betreuungsangebt für alle Kinder weiter offen zu halten – auch bei hohen Inzidenzzahlen. Hierzu wurde mit der Thüringer Verordnung zur Testangebotspflicht für Kinder in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (ThürTestKigaVO) vom 8. Dezember 2021 landesseitig eine weitere Maßnahme ergriffen, um die Kindertagesbetreuung sowohl aufrecht zu erhalten als auch sicher durchzuführen.
Nach der Auffassung des Petitionsausschusses liegt mit der ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO ein Regelwerk für die sichere Durchführung von Kindertagesbetreuung während der Pandemie im Freistaat Thüringen vor.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.