Der Petitionsausschuss hat die Petition in mehreren Sitzungen beraten. Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass die Bewertung der Frage nach der Immunität von genesenen Kindern nicht abschließend beantwortet werden kann. Nach den Ausführungen des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) gibt es weiterhin keine gesicherten Beweise, dass Kinder und Erwachsene über eine hinreichende Immunität gegen das Coronavirus verfügten und für andere Menschen nicht mehr ansteckend seien bzw. nicht erneut angesteckt werden könnten.
Ungeachtet dessen bat der Petitionsausschuss die Landesregierung um Prüfung, ob und wie die Aspekte zur Notbetreuung von an Covid-19 genesenen Kindern in künftigen Corona-Verordnungen des Freistaats Thüringen berücksichtigt werden könne.
Nach den Informationen des Vertreters des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) wurde dieser Sachverhalt bei den bisherigen Landesverordnungen nicht berücksichtigt. Die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung (3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO) sehe Regelungen zur Notbetreuung von Kindern vor. Mehrere Kriterien wie beispielsweise die Berufe der Eltern oder das Kindeswohl würden bei der Planung der Nutzung der vorhandenen Kapazitäten der Notbetreuung berücksichtigt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt seien die Kapazitäten der Notbetreuung erschöpft und eine zusätzliche Aufnahme von an Covid-19 genesenen Kindern sei nicht denkbar.
Nach den weiteren Ausführungen hat das TMBJS diese Frage jedoch im Blick und stützt sich dabei auf die jeweiligen Expertisen aus dem TMASGFF.
Mit den vorgenannten Informationen schloss der Petitionsausschuss die Petition ab.