Keine weitere Einschränkung der nachhaltigen Forstwirtschaft in Thüringen

Abgeschlossen
1655 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ralf Pollmeier
    aus 99831 Creuzburg
  • veröffentlicht am 29.11.2016

Welches Ziel hat die Petition?

Ziel der Petition ist es, keine weiteren Thüringer Wälder der forstlichen Nutzung zu entziehen. Die nachhaltige Forstwirtschaft mit ihrer über 300-jährigen Tradition in Mitteleuropa hat bewiesen, dass sie den sich wandelnden Ansprüchen der Gesellschaft an den Wald unter Berücksichtigung von Arten- und Naturschutz gerecht wird und gleichzeitig die Nutzung nachwachsender Rohstoffe ermöglicht. Das muss auch in Zukunft so bleiben!

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Ja, die Petition richtet sich gegen die in Kapitel 4.2 (Naturschutz) des Koalitionsvertrags der Parteien DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN niedergeschriebene Vereinbarung, mindestens drei großflächige Waldgebiete in den Bereichen Vessertal, Wartburg-Inselsberg und Hainleite-Possen aus der forstwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen. Die Petition richtet sich damit auch gegen die erste dieser Maßnahmen, die von der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Bündnis 90/ Die Grünen) angekündigte Ausweisung eines Wildnisgebiets auf 2.500 Hektar Waldfläche rund um den Possen bei Sondershausen (Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 05.10.2016). Die Mitzeichner der Petition fordern, die Umsetzung dieser Vereinbarung des Koalitionsvertrags auszusetzen und auf die Ausweisung weiterer Wildnisgebiete in Thüringen zu verzichten.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Es wird vermutet, dass das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz innerhalb der Landesregierung für die Umsetzung dieser Vereinbarung des Koalitionsvertrags zuständig ist.

Wie wird die Petition begründet?

1. Forstwirtschaftliche Nutzungseinschränkungen sind mit der notwendigen Rohstoffwende unvereinbar Viele Rohstoffe wie Öl, Kohle und Eisenerz sind nur begrenzt verfügbar. Nachfolgende Generationen müssen ihre Bedarfe durch erneuerbare Energien und nachhaltige Rohstoffe decken. Forschungseinrichtungen arbeiten deshalb weltweit an den Werkstoffen der Zukunft: Hochleistungsfähige Materialien, die aus nachwachsenden Rohstoffen – vorwiegend aus Holz – und mit geringem Energieverbrauch hergestellt werden können. Die Ausweisung von Wildnisgebieten und das damit einhergehende Verbot der nachhaltigen Holznutzung bremst die Entwicklung dieser neuen, umweltfreundlichen Holzwerkstoffe und ist deshalb mit der notwendigen Rohstoffwende unvereinbar. 2. Weitere Wildnisgebiete laufen dem Klimaschutz zuwider. Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft leistet einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz. Aufgrund des pflanzlichen Stoffwechsels absorbieren Bäume das Treibhausgas CO2 und speichern den darin enthaltenen Kohlenstoff im Holz. Durch die stoffliche Nutzung des Holzes, beispielsweise im Bauwesen, wird der Kohlenstoff langfristig gespeichert, während auf gleicher Waldfläche neues Holz nachwächst und der Atmosphäre CO2 entzieht. Wissenschaftliche Modellrechnungen belegen, dass nachhaltig bewirtschaftete Wälder und das genutzte Holz eine deutlich bessere Gesamt-Kohlenstoff-Bilanz aufweisen als unbewirtschaftete Wälder. 3. Wildnisgebiete in Deutschland fördern die Abholzung echter Urwälder Deutschland ist bereits heute ein Netto-Importland von Holz und Holzprodukten. Deshalb muss jeder weitere Kubikmeter Holz, den wir in Deutschland durch neue Nutzungseinschränkungen nicht ernten können, aus dem Ausland importiert werden. Das führt global zu einer Ausweitung von Plantagen und einem Verlust von Urwäldern. Während die Entwicklung von Urwäldern in neu ausgewiesenen Wildnisgebieten in Deutschland Jahrhunderte dauern wird, fördern die damit einhergehenden Verbote der nachhaltigen Holznutzung schon heute die Abholzung echter Urwälder in anderen Teilen der Welt. 4. Die Einschränkung der nachhaltigen Forstwirtschaft vernichtet Arbeitsplätze und Steuereinnahmen in Thüringen Die Forst- und Holzwirtschaft ist einer der wichtigsten Arbeitgeber in Thüringen. Das Cluster Forst & Holz steht auf Platz 4 der Wirtschaftszweige in Thüringen. 100 Festmeter Holz sichern einen Arbeitsplatz im gesamten Cluster. Allein die angekündigte Ausweisung eines 2.500 Hektar großen Wildnisgebiets rund um den Possen würde ca. 200 Arbeitsplätze in Thüringen vernichten (bei einem durchschnittlichen Hiebsatz von 8 Festmetern pro Hektar). Zusätzlich würden dem Staat aus der weiteren Wertschöpfungskette Forst und Holz jährliche Steuereinnahmen in Höhe von 2,20 Mio. Euro entgehen (110 Euro pro Festmeter). Quellen: Demografiebericht 2013 des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (2014) 5. Die Ausweisung neuer Wildnisgebiete führt nicht zu mehr Artenschutz Seit Beginn der Aufzeichnungen über verschollene Arten in Thüringen (seit mindestens 250 Jahren) ist im Wirtschaftswald keine obligate Wald-Pflanzenart ausgestorben. Für die Biodiversität sind vor allem nachhaltig und unterschiedlich genutzte Wälder von Bedeutung. Die Ausweisung neuer Wildnisgebiete wird deshalb nicht zu einer Verbesserung des Artenschutzes führen. 6. Neue Wildnisgebiete fördern nicht den Tourismus in Thüringen Mit dem Nationalpark Hainich gibt es in Thüringen bereits eine circa 5.000 Hektar große, nutzungsfreie Laubwaldfläche. Der Nationalpark bietet mit Attraktionen wie dem Baumkronenpfad, dem Wildkatzendorf Hütschenroda und mit seiner Lage im Dreieck der Städte Eisenach, Mühlhausen und Bad Langensalza einen hohen touristischen Wert. Die Ausweisung von zusätzlichen Schutzgebieten in unmittelbarer Nähe ohne besonderes Alleinstellungsmerkmal führt mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einem Anstieg an Übernachtungsgästen, sondern nur zu regionalen Verschiebungen innerhalb Thüringens.

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Nein. Die Petition richtet sich gegen den Koalitionsvertrag und die Pläne der Thüringer Umweltministerin Anja Siegesmund (Medieninformation des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 05.10.2016).

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Keine.

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