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Keine Windkraftanlagen im Gebiet W36 bei Niederorschel

In Beratung
211 Mitzeichnungen
  • Umwelt & Naturschutz
  • Keine Region
  • eingereicht von Diana Jaritz
    aus 37355 Rüdigershagen
  • veröffentlicht am 17.11.2025

Welches Ziel hat die Petition?

Ablehnung des Windvorranggebiets W36 Niederorschel

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Vorranggebiet W36 Niederorschel geplant für Windenergieanlagen im 3. Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie, Beschluss vom 18.06.2025

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Regionale Planungsstelle Nordthüringen

Wie wird die Petition begründet?

Unsere Bedenken richten sich insbesondere gegen folgende Punkte:

1. Naturschutzgebiet

Der geplante Windpark W36 soll in ein Naturschutzgebiet gebaut werden zwischen Niederorschel, Rüdigershagen und Deuna. Im Zentrum des geplanten Windparks liegt der Ahlenbachstausee, der als artenreicher Lebensraum von Wasservögel, Großvögel und Fledermäuse genutzt wird. Laut NABU gibt es hier u.a. Großer Abendsegler (Nyctalis noctula), Wasserfledermaus (Myotis daubentonii), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), Mopsfledermaus (Barbastella barbestllus).  

Der Ahlenbachstausee und seine Umgebung sind ein beliebtes Naherholungsgebiet, das den Menschen vielfältige Möglichkeiten zur Entspannung in der Natur bietet. Rund um den See laden Spazierwege, ruhige Aussichtspunkte und die landschaftliche Vielfalt des Höhenzugs „Dün“ zum Verweilen ein. Auch Angler schätzen das Gewässer wegen seines Fischreichtums und der idyllischen Lage. Neben der stillen Erholung finden am See Veranstaltungen statt, die das Gemeinschaftsleben fördern und den Ahlenbachstausee zu einem wichtigen Treffpunkt für Einheimische und Besucher machen.

Der geplante Windpark befindet sich zusätzlich Nähe FFH-Gebiet „Keulaer Wald“ und dem darin gelegenen FFH-Objekt „Dachstuhl Alten- und Pflegeheim Deuna“.

Bedeutung des FFH-Gebiets für Fledermäuse

Im oben genannten Gebiet befinden sich nachweislich Quartiere streng geschützter Fledermausarten. Der Fledermausbestand wird in diesem Gebiet seit 1970 dokumentiert. Laut öffentlichem Gutachten des Zementwerks Deuna aus dem Jahr 2024 beträgt der Flugradius, der hier lebenden Fledermäuse bis zu 15 km. Zusätzlich gibt es die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) in Rüdigershagen.

Diese Arten nutzen das Gebiet als Wochenstubenquartier. Die in Thüringen nachgewiesene maximale Entfernung zwischen Sommerlebensraum und Winterquartier beträgt bis zu 15 km, was bedeutet, dass das Jagd- und Fluggebiet weit über das eigentliche Quartier hinausreicht.

Windenergieanlagen bergen in diesem Naturschutzgebiet erhebliche Risiken. Im Fall eines Windparks kommt es zu erheblichen Auswirkungen auf den im Gebiet heimischen Fledermausbestand bis hin zum Aussterben, laut Nabu.

Gefährdung durch die Windkraftanlage

Die geplante Errichtung eines Windparks in diesem Naturschutzgebiet, stellt eine massive Bedrohung dar. Es besteht ein hohes Risiko von:

  • Kollisionen mit Rotorblättern
  • Störung der Quartiernähe durch Licht, Lärm und Luftströmungen
  • Verlust wichtiger Jagdgebiete und Flugkorridore

Gesetzliche Schutzgrundlagen für Fledermäuse

Die betroffenen Fledermausarten sind durch:

·     § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG)

als streng geschützt eingestuft. 

Das bedeutet, dass ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten nicht zerstört oder gestört werden dürfen und ihr Erhaltungszustand nicht verschlechtert werden darf. Ein Eingriff in das Habitat oder die Flugwege ist somit genehmigungsrechtlich unzulässig.

 Gefährdung geschützter Vogelarten

In der Region gibt es zudem mehrere streng geschützte Vogelarten, die durch den geplanten Windpark beeinträchtigt werden, insbesondere:

·     Rotmilan (Milvus milvus) – besonders kollisionsgefährdet; weltweit bedeutender Brutbestand in Deutschland, insbesondere in Thüringen

·     Kranich (Grus grus) – empfindlich gegenüber Störungen an Rast- und Brutplätzen

·     Graureiher – nutzt Ufer- und Feuchtgebiete, empfindlich gegenüber Habitatverlust

·     Uhu (Bubo bubo), Schwarzstorch (Ciconia nigra), Neuntöter (Lanius collurio), Wespenbussard (Pernis apivorus) – ebenfalls Arten aus Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie

Gesetzliche Schutzgrundlagen für Vögel

Alle oben genannten Vogelarten sind durch die:

·     EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG) – insbesondere Anhang I-Arten

·     § 44 BNatSchG – Schutz vor Tötung, Störung und Zerstörung von Fortpflanzungsstätten

·     sowie durch die Thüringer Erhaltungsziele im Rahmen von Natura 2000

geschützt

Der Bau von Windkraftanlagen in der Nähe von Horsten, Rastplätzen oder Jagdgebieten ist ein erheblicher Eingriff, insbesondere für den Rotmilan, dessen Horstschutzabstände zwischen 1.000 und 1.500 m, teils sogar darüber liegen.

2. Lärmbelastung

Der Eichsfelder Kessel, wie der Name schon besagt, ist ein Tal – flachwellig - welches umgeben ist von Bergketten. Die Windkraftanlage W36 soll in eines der Senken in diesem Tal gebaut werden. Dadurch wird die Lärmbelastung durch den Windpark vervielfacht.

Es gibt bereits grosse Lärmbelastungen für den Ort Deuna, Rüdigershagen und Niederorschel durch das Zementwerk Dyckerhoff in Deuna. Es gab im Ort Deuna bereits Lärmmessungen wegen den Zementmühlen und Sprengungen, da sie den gesetzlichen Lärmpegel massiv übersteigen, was den Ämtern bereits vorliegt. Darüberhinaus ist eine Erweiterung des Kalksteintagebaus um rund 80 Hektar bereits beantragt.

Weitere Lärmbelastungen kommen von der nahegelegenen Autobahn A 38. Zusätzlich ist im benachbarten Bernterode ein neues Kali-Bergwerk in Planung, das weiteren Lärm hervorrufen wird.

3. Abstandsregeln

Gesetzliche Abstandsregeln werden für W36 nicht eingehalten und der Windpark ist mit nur 500 m von Wohnhäusern entfernt geplant. Die Bürger befinden sich in ihrer Gesundheit und Lebensqualität erheblich beeinträchtigt und in ihrer Existenz bedroht. Sie haben Bedenken zwecks Belastung durch Lärm, Schattenwurf, visuelle Beeinträchtigung, Gefahr von Eiswurf im Winter durch vereiste Rotorblätter, Ablösen von Mikropartikel und Beschichtungen von Rotorblättern, Brand- und Sicherheitsrisiken bei technischen Defekten oder Materialversagen.

4. Gesundheitsrisiko der Bevölkerung durch Lärm, Infraschall, Schattenwurf

Seit einigen Jahren leiden Anwohner der Windparks in umliegenden Ortschaften an Gleichgewichtsstörungen, Tinitus, Kopfschmerzen, Konzentrationsprobleme, chronische Schlafstörungen, Herzrasen durch Lärm und Schattenwurf der Rotorblätter, wenn die Windkraftanlagen eingeschaltet sind. Anwohner, die nah an Windrädern wohnen berichten, dass sie sogar Vibrationen in den Häusern wahrnehmen können.

5. Tourismus

Darüber hinaus wird auch der Tourismus leiden, der in dieser landschaftlich reizvollen Gegend eine immer wichtigere Rolle spielt. Wanderer, Radfahrer und Erholungssuchende meiden zunehmend industrialisierte Landschaften. Damit wird eine wertvolle wirtschaftliche und kulturelle Grundlage der Region gefährdet.

6. Wertverlust der Immobilien

WKA beeinträchtigen nicht nur das natürliche Panorama, sondern führen auch zu einem erheblichen Verlust an Wohn- und Lebensqualität. Für viele Anwohner bedeutet dies zugleich eine deutliche Minderung des Immobilienwertes, da Häuser in unmittelbarer Nähe zu Windparks an Attraktivität verlieren. Was über Generationen als ruhige und schöne Heimat geschätzt wurde, droht durch diese industrielle Überformung unwiederbringlich entwertet zu werden.

7. Landschaftsbild

Die einzigartige Landschaft des Eichsfelder Kessels mit ihren weiten fruchtbaren Ackerflächen wird durch den Bau von Windkraftanlagen massiv beeinträchtigt. Die bis zu 250 Meter hohen WKA verändern das über Jahrhunderte gewachsene Landschaftsbild, dominieren das Panorama und nehmen der Region ihren natürlichen, harmonischen Charakter. Wo jetzt noch etwas Ruhe, Weite und Ursprünglichkeit herrschen, sollen nun industrielle Bauwerke das Bild bestimmen. Damit geht ein wertvolles Stück Heimat und landschaftlicher Identität unwiederbringlich verloren.

8. Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzung

Das geplante Vorhaben betrifft Flächen, die derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Böden zählen zu den fruchtbarsten Ackerstandorten der Region. Durch die Errichtung der Windenergieanlagen sowie der notwendigen Infrastruktur (Zufahrtswege, Fundamente, Kabeltrassen, Kranstellflächen etc.) würden wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen dauerhaft oder langfristig entzogen bzw. erheblich beeinträchtigt.

Die Landwirtschaft in unserer Region steht bereits unter erheblichem Druck durch Flächenknappheit und vielen Auflagen. Jeder weitere Verlust hochwertiger Ackerböden gefährdet die regionale Nahrungsmittelproduktion und schwächt die wirtschaftliche Grundlage der ortsansässigen Betriebe.

Die Bauarbeiten führen zu einer erheblichen Bodenverdichtung und Versiegelung. Selbst nach Rückbau bleiben die Bodenstruktur und die Bodenfruchtbarkeit in der Regel dauerhaft geschädigt.

9. Unsere Bedenken richten sich zusätzlich gegen weitere folgende Punkte:

·     Flügelbrände durch Blitzeinschlag sind eine Feuergefahr für die umliegenden Felder, Wälder und Dörfer

·     Änderung der natürlichen Luftströmung, Veränderung des Mikroklimas im Eichsfelder Kessel

·     Entsorgungsproblematik der WKA nach Ablaufzeit

10. Weitere Gesetzesgebungen sind bei der Planung von Windkraftanlagen im Eichsfelder Kessel zu beachten:

· Grundrechtlicher Schutz von Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG)

Der Staat ist verpflichtet, Leben und körperliche Unversehrtheit der Bürger zu schützen. Durch den Betrieb der Windenergieanlagen können erhebliche Beeinträchtigungen (z. B. durch Schall, Infraschall, Schattenwurf oder Eiswurf) entstehen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellen können. Eine Genehmigung darf nach Art. 2 Abs. 2 GG i. V. m. Art. 20a GG nicht erteilt werden, wenn eine solche Gefährdung nicht sicher ausgeschlossen ist.

· Eigentumsschutz (Art. 14 GG)

Das Grundrecht auf Eigentum schützt auch das Recht auf ungestörte Nutzung des eigenen Grundstücks. Durch Immissionen und Wertminderungen infolge der Windenergieanlagen kann dieses Grundrecht beeinträchtigt werden. Eine Genehmigung ist daher nur zulässig, wenn die Eingriffe verhältnismäßig sind und dem Eigentümer zumutbar bleiben.

· Staatsziel Umweltschutz (Art. 20a GG)

Nach Art. 20a GG ist der Staat verpflichtet, die natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung für künftige Generationen zu schützen. Das bedeutet, dass Umwelt- und Klimaschutzbelange umfassend geprüft und gegen wirtschaftliche Interessen abgewogen werden müssen. Wenn das Vorhaben negative Auswirkungen auf Landschaft, Artenvielfalt oder das Mikroklima hat, wäre eine Genehmigung mit dieser Staatszielbestimmung nicht vereinbar.

· Verpflichtung zur Umweltverträglichkeitsprüfung (Richtlinie 2011/92/EU)

Gemäß der EU-Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie muss für Projekte dieser Art eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erfolgen. Diese muss alle relevanten Auswirkungen auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft einbeziehen. Sollte die UVP unvollständig oder fehlerhaft sein, wäre die Genehmigung rechtswidrig.

· Wasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG)

Die Richtlinie verpflichtet zur Vermeidung einer Verschlechterung des Zustands von Oberflächengewässern und Grundwasser. Sollten beim Bau oder Betrieb der Anlagen Eingriffe in das Grundwasser, in Drainagen oder in wasserführende Schichten erfolgen, müsste dies umfassend geprüft und ausgeschlossen werden.

· Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Staat die Freiheitsrechte künftiger Generationen schützen und daher effektive Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen muss. Eine Genehmigung, die langfristig negative Umwelt- oder Klimaeffekte mit sich bringt, würde dieser Schutzpflicht widersprechen.

Auf Grundlage der genannten Rechtsnormen fordern wir eine umfassende Prüfung, ob das geplante Vorhaben mit den verfassungs-, europa- und völkerrechtlichen Vorgaben im Eichsfelder Kessel vereinbar ist.

Wir appellieren an alle Verantwortlichen, diese einmalige Kulturlandschaft nicht für kurzfristige wirtschaftliche Interessen zu opfern. Die Schönheit, Ruhe und Lebensqualität des Eichsfelder Kessels sind Werte, die man nicht wiederherstellen kann, wenn sie erst verloren sind.

Im Auftrag der Bürgerinitiative Eichsfeld

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen