Keine Windräder (250m) auf dem Bergsattel "Waldauer Berg" Waldau/Hinternah!!

Abgeschlossen
1692 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Ernst-Detlev Ohlig
    aus 98553 Schleusingen OT Hinternah
  • veröffentlicht am 04.05.2020
  • 11.08.2021
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und im 6-wöchigen Mitzeichnungszeitraum von 1.692 Bürgerinnen und Bürgern durch eine Mitzeichnung unterstützt. Weiterhin wurden über 3.000 Unterschriften in Papierform eingereicht. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum erfüllt ist, hat der Petitionsausschuss beschlossen, in der Angelegenheit eine öffentliche Anhörung durchzuführen

     

    Die öffentliche Anhörung wurde am 15. Oktober in der 10. Sitzung des Petitionsausschusses unmittelbar im Landtag gegenüber dem Petitionsausschuss und dem mitberatenden Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) durchgeführt. Anschließend wurde der Sachverhalt entsprechend des Ersuchens des Petitionsausschusses im AfILF mitberaten.

     

    Der AfILF hat die Mitberatung in seiner 10. Sitzung abgeschlossen und festgestellt, dass sich das Anliegen der Petition mit der geplanten Änderung des Regionalplans der Regionalen Planungsgemeinschaft Südwestthüringen erledigen werde, da in dem entsprechenden Planentwurf der Bergsattel der Waldauer Höhe nicht mehr als Vorranggebiet Windenergie ausgewiesen werden soll.

     

    Sollte also ein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Vorhabens gestellt werden, könnte die zuständige Raumordnungsbehörde (das Landesverwaltungsamt) gemäß § 12 Abs. 2 ROG eine vorübergehende Untersagung der Genehmigung aussprechen, um die Ziele des in Aufstellung befindlichen Regionalplans nicht zu gefährden.

     

    Vor diesem Hintergrund ist es derzeit unwahrscheinlich, dass ein etwaiger Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen auf der Waldauer Höhe genehmigt würde.

     

    Dem Vorschlag des AfILF folgend hat der Petitionsausschuss daher beschlossen, die Petition mit den vorliegenden Informationen für erledigt erklären.