Keine Windräder im Wald der Vorderrhön: Gegen das Windvorranggebiet W-4 Stadtlengsfeld

Abgeschlossen
455 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Frank Kram
    aus 36457 Stadtlengsfeld
  • veröffentlicht am 28.10.2019
  • 12.08.2021
    Abschlussbericht

    Ihre Petition wurde am 28. Oktober 2019 auf der Petitionsplattform des Landtags veröffentlicht. Die Petition konnte 454 Mitzeichnungen verzeichnen. Weiterhin wurden 5.761 Mitzeichnungen auf Unterschriftslisten vorgelegt.

    Den Petitionsausschuss haben in der Angelegenheit eine Reihe von Petitionen mit ähnlicher Zielrichtung erreicht. Vor diesem Hintergrund hat er gemeinsam mit dem fachlich zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten (AfILF) eine umfangreiche und sehr informative Anhörung mehrerer Bürgerinitiativen zu der Thematik durchgeführt.

     

    Im Ergebnis hat der Thüringer Landtag schließlich in seiner 31. Plenarsitzung am 18. Dezember 2021 auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs der Fraktionen der FDP und der CDU beschlossen, in § 10 Abs. 1 S. 2 n. F. ThürWaldG Folgendes zu regeln: „Eine Änderung der Nutzungsart zur Errichtung von Windenergieanlagen ist nicht zulässig.“ Mit der dargestellten Gesetzesänderung ist es den Regionalen Planungsgemeinschaften nunmehr nicht mehr möglich, für Waldflächen die Nutzungsart „Windenergie“ vorzusehen. Dies ist von den Regionalen Planungsgemeinschaften bei der Neuaufstellung der Regionalpläne zu berücksichtigen. Das mit Ihrer Petition kritisierte geplante Vorranggebiet „W 4 – Stadtlengsfeld“ lässt sich mithin rechtlich nicht mehr realisieren.

     

    Bei der abschließenden Beratung Ihrer Petition stellte der Petitionsausschuss daher fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen entsprochen werden konnte.