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Kita-Investitionen sichern! Gegen die Schließung von Kindergärten in Thüringen!

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  • Bildung & Jugend
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Lisa Mettke
    aus 07545 Gera
  • veröffentlicht am 19.01.2026
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags,

der Thüringer Landtag hat den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Dabei wurde die bisher zweckgebundene Infrastrukturpauschale für Kindertagesstätten in die allgemeine kommunale Infrastrukturpauschale überführt. Die feste Bindung der Mittel für Kita-Gebäude, Sanierungen und Ausstattung entfällt damit. 

Das bedeutet: Geld, das bisher sicher für Kitas vorgesehen war, kann künftig auch für andere kommunale Aufgaben verwendet werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Investitionen in Kindertagesstätten aufgeschoben oder ganz unterlassen werden. 

Mit dieser Petition wenden wir uns an den Thüringer Landtag, um den gesetzlichen Schutz der Kita-Finanzierung zu erhalten. Kindertagesstätten sind wichtige Bildungs- und Lebensorte für Kinder. Ihre Qualität darf nicht vom jeweiligen Kassenstand einer Kommune abhängen. 

Ziel dieser Petition ist der Erhalt des § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) oder - falls dieser geändert wird - eine gleichwertige gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Investitionen in Kitas weiterhin verlässlich, transparent und zweckgebunden finanziert werden. 

Das Land Thüringen stellt den Kommunen Geld für Kindertagesstätten pro Kind zur Verfügung. Dieses Geld ist für Kinder gedacht - deshalb sollte es auch bei den Kindern ankommen: in sicheren, gut ausgestatteten und kindgerechten Kitas.

Wir sind der Auffassung: Geld für Kinder muss auch für Kinder eingesetzt werden.

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Die Aufhebung der eigenständigen, zweckgebundenen Förderung der Kita-Infrastruktur durch den Thüringer Doppelhaushalt 2026/2027 und die daraus entstehende Gefährdung des bisherigen Schutzes nach § 31 ThürKigaG.

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Thüringer Landtag

Wie wird die Petition begründet?

- Ohne Zweckbindung konkurrieren Kita-Investitionen mit anderen kommunalen Aufgaben.

- Viele Kitas sind bereits sanierungsbedürftig; der Investitionsstau könnte sich verschärfen.

- Wichtige Maßnahmen zu Sicherheit, Barrierefreiheit und Ausstattung könnten ausbleiben.

- Finanzschwache Kommunen geraten besonders unter Druck.

- Transparenz über den Einsatz der Mittel geht verloren.

- Am Ende leiden Kinder, pädagogisches Personal und die Qualität der Betreuung.

Der bisherige § 31 ThürKigaG hat dazu beigetragen, diese Risiken zu begrenzen. Dieser Schutz darf nicht verloren gehen.

Unsere Forderung an den Thüringer Landtag:

  1. Erhalt des § 31 ThürKigaG oder eine gleichwertige gesetzliche Absicherung der Kita-Infrastruktur.
  2. Verlässliche und transparente Finanzierung von Investitionen in Kindertagesstätten.
  3. Klare Priorität für Kitas als Teil der öffentlichen Bildungs- und Daseinsvorsorge.

Kindertagesstätten sind keine freiwillige Aufgabe, sondern eine Grundlage für gute Bildung und gleiche Chancen. Wenn an Gebäuden, Sicherheit und Ausstattung gespart wird, trifft das unsere Kinder.

Wir bitten den Thüringer Landtag, den Schutz der Kita-Finanzierung zu erhalten.

Für unsere Kinder.

Für stabile Kitas.

Für eine gute Zukunft in Thüringen. 

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

angestrebte Änderung des ThürKigaG

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen