Sehr geehrte Abgeordnete des Thüringer Landtags,
der Thüringer Landtag hat den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Dabei wurde die bisher zweckgebundene Infrastrukturpauschale für Kindertagesstätten in die allgemeine kommunale Infrastrukturpauschale überführt. Die feste Bindung der Mittel für Kita-Gebäude, Sanierungen und Ausstattung entfällt damit.
Das bedeutet: Geld, das bisher sicher für Kitas vorgesehen war, kann künftig auch für andere kommunale Aufgaben verwendet werden. Dadurch besteht die Gefahr, dass dringend notwendige Investitionen in Kindertagesstätten aufgeschoben oder ganz unterlassen werden.
Mit dieser Petition wenden wir uns an den Thüringer Landtag, um den gesetzlichen Schutz der Kita-Finanzierung zu erhalten. Kindertagesstätten sind wichtige Bildungs- und Lebensorte für Kinder. Ihre Qualität darf nicht vom jeweiligen Kassenstand einer Kommune abhängen.
Ziel dieser Petition ist der Erhalt des § 31 Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) oder - falls dieser geändert wird - eine gleichwertige gesetzliche Regelung, die sicherstellt, dass Investitionen in Kitas weiterhin verlässlich, transparent und zweckgebunden finanziert werden.
Das Land Thüringen stellt den Kommunen Geld für Kindertagesstätten pro Kind zur Verfügung. Dieses Geld ist für Kinder gedacht - deshalb sollte es auch bei den Kindern ankommen: in sicheren, gut ausgestatteten und kindgerechten Kitas.
Wir sind der Auffassung: Geld für Kinder muss auch für Kinder eingesetzt werden.