Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Landesregierung aufgefordert, zur Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition wurden die vorgelegten Stellungnahmen des Thüringer Innenministeriums mit einbezogen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition ging der Petitionsausschuss davon aus, dass die Fördermittelvergabe und -inanspruchnahme im konkreten Fall inhaltlich nicht zu beanstanden ist. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme an der Kindertageseinrichtung änderten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dergestalt, dass auch Kindern ab dem zweiten Lebensjahr ein verbindlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gewährt wurde. Weiterhin änderten sich auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde, so dass es notwendig wurde, Einrichtungen der Gemeinde einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterzeihen. Da für eine Erweiterung der Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte auch für die Betreuung von „Krippenkindern“ nach Angabe der Gemeinde ein zusätzlicher Investitionsbedarf in Höhe von 70.000 Euro entstanden wäre, entschloss sich der Gemeinderat aus Sparsamkeitsgesichtspunkten zur Schließung der Kindertagesstätte.
Der Petitionsausschuss bedauerte in seiner abschließenden Beratung ausdrücklich die Schließung der Kindertageseinrichtung nach der zuvor erfolgten Modernisierung. Im Petitionsverfahren ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass auf Seiten der Gemeinde die Unwirtschaftlichkeit der Modernisierung bekannt oder vorhersehbar gewesen wäre. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss daher, die Petition nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.