Kita Pennewitz - Vorwürfe und Sachverhalte des Buches -Die öffentliche Verschwendung-Ausgabe 2013 vom Bund der Steuerzahler

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am
  • 05.08.2014
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Landesregierung aufgefordert, zur Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition wurden die vorgelegten Stellungnahmen des Thüringer Innenministeriums mit einbezogen.

     

    Bei der abschließenden Beratung der Petition ging der Petitionsausschuss davon aus, dass die Fördermittelvergabe und -inanspruchnahme im konkreten Fall inhaltlich nicht zu beanstanden ist. Nach der Fertigstellung der Baumaßnahme an der Kindertageseinrichtung änderten sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen dergestalt, dass auch Kindern ab dem zweiten Lebensjahr ein verbindlicher Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gewährt wurde. Weiterhin änderten sich auch die finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinde, so dass es notwendig wurde, Einrichtungen der Gemeinde einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterzeihen. Da für eine Erweiterung der Betriebserlaubnis der Kindertagesstätte auch für die Betreuung von „Krippenkindern“ nach Angabe der Gemeinde ein zusätzlicher Investitionsbedarf in Höhe von 70.000 Euro entstanden wäre, entschloss sich der Gemeinderat aus Sparsamkeitsgesichtspunkten zur Schließung der Kindertagesstätte.

     

    Der Petitionsausschuss bedauerte in seiner abschließenden Beratung ausdrücklich die Schließung der Kindertageseinrichtung nach der zuvor erfolgten Modernisierung. Im Petitionsverfahren ergaben sich jedoch keine Anhaltspunkte dafür, dass auf Seiten der Gemeinde die Unwirtschaftlichkeit der Modernisierung bekannt oder vorhersehbar gewesen wäre. Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss daher, die Petition nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.

     

  • 26.02.2014
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 06.01.2014 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden.

    In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von zwei Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnet.

    Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zur Petition durchgeführt.