Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 13. Sitzung abschließend behandelt und dabei eine vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten (TMUENF) vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Das Ministerium hatte vorgetragen, dass die zentralen rechtlichen Grundlagen für den Ausbau erneuerbarer Energien tatsächlich in der Kompetenz des Bundes lägen. Dies betreffe insbesondere das Energiewirtschaftsgesetz. Auch die Grundlagen für die Genehmigung von Anlagen seien bundesrechtlich geregelt und fänden sich insbesondere im Bundesimmissionsschutzgesetz. Den wirtschaftlichen Rahmen für den Betrieb erneuerbarer Erzeugungsanlagen setze das Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes, das mit der Schaffung eines Ausschreibungsmodells für die Errichtung der einzelnen Energieträger den Wettbewerb stärkt und eine kosteneffiziente Umsetzung des Ausbaus erneuerbarer Energien gewährleistet.
Darauf aufbauend unterstütze der Freistaat im Rahmen seiner haushalterischen Möglichkeiten die Energiewende mit eigenen Maßnahmen. Zu den insoweit bestehenden Förder- und Beratungsangeboten, die Bürgerinnen, Kommunen und Unternehmen zugutekommen, zähle aktuell vor allem die investive Förderung nachhaltiger Mobilität, etwa die Umstellung auf immissionsfreie Antriebe im öffentlichen Personennahverkehr, der Aufbau von Lade- und Tankinfrastruktur sowie die Unterstützung kommunaler Mobilitätskonzepte in Form von Machbarkeitsstudien und innovativen Konzepten zur Vorbeugung entsprechender Investitionen. In Kooperation mit der Thüringer Energie- und Green Tech Agentur und der Verbraucherzentrale biete das Land kostenfreie Energieberatungen und Informationsformate, wie die sogenannten Feierabend-Talks, an, in denen Bürgerinnen und Bürger niederschwellig über erneuerbare Energien, energetische Gebäudesanierung und entsprechende Fördermöglichkeiten informiert würden.
Zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren habe das Ministerium eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingesetzt. Auf der Grundlage ihrer Analysen seien konkrete Maßnahmen identifiziert und umgesetzt worden. Dazu zählten Vollzugshilfen zur Anwendung des § 2 EEG, ein Erlass zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und zur Durchführung von Antragskonferenzen, die verstärkte Nutzung von Teilgenehmigungen sowie der Einsatz digitaler Verfahren und externer Projektmanager zur Unterstützung der Genehmigungsbehörden.
Schließlich hat das Ministerium darauf hingewiesen, dass das Thüringer Klimagesetz derzeit überarbeitet werde, um es an die aktuellen klimapolitischen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition bedankte sich der Petitionsausschuss für die mit der Petition gegebenen Anregungen. Im Ergebnis war auch aus Sicht des Petitionsausschusses zu konstatieren, dass die größeren Rahmenbedingungen und Leitlinien im Bereich des Klimaschutzes grundsätzlich vom Bundesgesetzgeber vorgegeben werden. Im Übrigen beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit den vorliegenden Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen. Mit dem Beschluss des Ausschusses ist das Petitionsverfahren beendet.

