Legalisierung von HEILHANF im Wege eines Modellprojektes

Abgeschlossen
5 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Robert Wenzel
    aus 21029 Hamburg
  • veröffentlicht am 06.10.2016
  • 10.08.2017
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 33. Sitzung am 11. Mai 2017 abschließed behandelt.

    Die Petition wurde am 6. Oktober 2016 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum durch fünf Mitzeichnungen unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 S.2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.

     

    Zur Vorbereitung der Beschlussfassung hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie eingeholt. Unter Berücksichtigung der Stellungnahme ging der Ausschuss schließlich von Folgendem aus:

     

    Das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ ist zwischenzeitlich nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt Teil 1/2017 Nr. 11 vom 9. März 2017 (S. 403) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes werden Cannabisarzneimittel für Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen und fehlenden Therapiealternativen verkehrs- und verschreibungsfähig. Zudem ermöglicht das Gesetz den Cannabisanbau für eine ausreichende qualitätsgesicherte Versorgung. Das Gesetzgebungsverfahren wurde vom Freistaat Thüringen aktiv unterstützt.

     

    Die vom Petenten geforderte komplette Legalisierung von Cannabisprodukten im Wege von Modellprojekten wurde seitens des Petitionsausschusses dagegen momentan als nicht mehrheitsfähig eingeschätzt und daher nicht weiter verfolgt.

     

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz für erledigt zu erklären.