Lehrermangel in Thüringen entgegenwirken

Abgeschlossen
8 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Katja Stieler
    aus 98708 Gehren
  • veröffentlicht am 07.05.2018
  • 23.08.2018
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 54. Sitzung am 16. August 2018 abschließend behandelt. In seine Beschlussfassung hat der Ausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.

     

    Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

     

    Thüringen ist das Land, das bundesweit die höchsten Personalausgaben pro Schülerin und Schüler investiert, gleichzeitig aber einen Unterrichtsausfall hinnehmen muss, der im Land überwiegend als unhaltbar hoch empfunden wird. Diesen unbefriedigenden Status quo möchte die Landesregierung gemeinsam mit allen an guter Schule interessierten Partnern nachhaltig verbessern und gemeinsam den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie gehen.

     

    Die vom Thüringer Ministerpräsidenten und dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport eingesetzte Kommission "Zukunft Schule" hat am 21. Juni 2017 Empfehlungen für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Thüringer Schulsystems vorgelegt, um effiziente und leistungsfähige Strukturen für die Thüringer Schullandschaft zu schaffen. Die Landesregierung hat diese Empfehlung zur Kenntnis genommen und einen „Werkstattprozess“ initiiert, in dem gemeinsam mit allen Beteiligtengruppen erörtern wurde, welche Empfehlungen, wie und in welchen Schritten umgesetzt werden.

     

    Dieser Prozess mündete letztlich im Thüringenplan, der am 29. Mai 2018 dem Kabinett und am 12. Juni 2018 dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vorgestellt wurde. Der Thüringenplan enthält Lösungsvorschläge, die langfristig wirken und den Weg zu einer Thüringer Unterrichtsgarantie ebnen sollen.

     

    Am 22. Mai 2018 wurde dem Kabinett der Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens zur Beschlussfassung im ersten Kabinettdurchgang vorgelegt. In diesem Entwurf sind bereits erste Schritte zur Umsetzung des Arbeitsprogramms enthalten. Aktuell befindet sich der Entwurf in der schriftlichen Anhörung.

     

    Darüber hinaus wurde die Systematik der Neueinstellungen umgestellt, um alle in den Jahren 2018 und 2019 aus dem aktiven Schuldienst ausscheidenden Lehrkräfte ersetzen zu können. Während in den vergangenen Jahren jeweils 500 Lehrerinnen und Lehrer unbefristet in den Thüringer Schuldienst eingestellt wurden, hat die Landesregierung mit dem Personalentwicklungskonzept 2025 im letzten Frühjahr beschlossen, den „Deckel“ von 500 Stellen aufzuheben. Jede frei werdende Stelle im aktiven Schuldienst kann seit dem 1. Januar 2018 neu besetzt werden. Dies geschieht in den Schulamtsbereichen jeweils dort, wo der Bedarf am größten ist. Mit der Umstellung der Einstellungssystematik geht auch einher, dass es nicht mehr zwei feste Einstellungstermine im Jahr gibt (zum Beginn des Schulhalbjahres im Winter und zum Schuljahresbeginn im Sommer). Ab sofort kann zu jedem erforderlichen Zeitpunkt im Jahr eingestellt werden.

     

    Allein in den nächsten zwei Jahren sollen so 1550 Lehrerstellen neu besetzt und zusätzlich eine dauerhafte Vertretungsreserve für die Vertretung von längerfristig erkrankten Lehrkräften von 100 Vollzeitstellen geschaffen werden.

     

    Im Jahr 2018 stehen bis zu 300 Vollzeitstellen, für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen zur Absicherung des Unterrichts bei längerfristiger Abwesenheit von Lehrkräften bereit.

     

    Zudem hat Thüringen die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern wieder eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Schuldienstes in Thüringen im Ländervergleich zu erhöhen.

     

    Außerdem stellt der Haushaltsgesetzgeber für ein bereits im Kommissionsbericht vorgeschlagenes Schulbudget für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 insgesamt 9,2 Mio. Euro zur Verfügung. Das entspricht für jeden Schüler einer staatlichen Schule in Thüringen 12,50 Euro im Jahr 2018 und 30 Euro im Jahr 2019. Mit diesen Geldern können unterrichtsergänzende, unterrichtsbegleitende und unterrichtsvertiefende Angebote finanziert werden.

     

    Auch wenn der Wunsch nach jeder denkbaren Personalverstärkung nachvollziehbar ist, setzt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport bei der Suche nach Personal auf Lehrer, Sonderpädagogische Fachkräfte und Erzieher, wie es das Thüringer Schulgesetz vorgibt.

     

    Über die Verstärkung des Personalkörpers durch Einstellungen hinaus sind die Schulleiter aller Schularten in Thüringen angehalten, der Unterrichtsabsicherung oberste Priorität einzuräumen und Unterrichtsausfall zu vermeiden. Somit wird bei drohendem Unterrichtsausfall in einem ersten Schritt an den betreffenden Schulen geprüft, inwieweit der Unterricht mit dem an der Schule vorhandenen Lehrpersonal vertreten werden kann.

     

    Sollten für das zu vertretende Unterrichtsfach nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer an der Schule zur Verfügung stehen, sind nach § 9 Absatz 1 der Lehrerdienstordnung „Lehrer bei Bedarf und dem Vorliegen entsprechender Voraussetzungen verpflichtet, Unterricht auch in den Fächern zu erteilen, für die sie keine Lehrbefähigung bzw. Unterrichtserlaubnis besitzen. Ausgenommen davon ist der Religionsunterricht. Nach dieser Maßgabe kann ein Anteil auch an weiteren Unterrichtsfächern vertreten werden.

     

    Neben dem Vertretungsunterricht stehen dem Schulleiter weitere Möglichkeiten zur Verfügung, um Unterrichtsausfall zu vermeiden bzw. zu verringern. Dazu zählen u.a. die Zusammenlegung kleiner Klassen, Kurse oder Lerngruppen, die temporäre Kürzung der Stundentafel oder die zeitweilige Erhöhung des Stundendeputats einzelner Lehrkräfte.

     

    Sollte es der Schule mit den vorgenannten Maßnahmen nicht möglich sein, den Unterricht abzusichern, bezieht der Schulleiter das zuständige Staatliche Schulamt ein. Dieses prüft, ob die Schulleitung alle Möglichkeiten zur Absicherung des Unterrichts ausgeschöpft hat und leitet bei Bedarf schnell wirksame Maßnahmen ein (z.B. Ausgleich zwischen benachbarten Schulen, Abordnungen auch schulartübergreifend, Anordnung von Mehrarbeit, Einsatz der Vertretungsreserve).

     

    Aufgrund der vorgenannten Ausführungen geht der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung davon aus, dass die Landesregierung große Anstrengungen unternimmt, um die Personalsituation zu stabilisieren und eine dauerhaften Absicherung des Unterrichts an den Schulen zu erreichen. Bei all den beschriebenen Maßnahmen ist es jedoch nicht auszuschließen, dass es auch zu Unterrichtsausfall kommen kann. In diesem Fall ist die Betreuung der zu beaufsichtigenden Schüler jedoch abgesichert; dieser Zeitraum wird durch Lehrer und Erzieher gemeinsam ausgestaltet.