Die Petition wurde am 24. Januar 2022 auf der Petitionsplattform veröffentlicht und im sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum mit 2 Mitzeichnungen unterstützt. Da somit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung in der Angelegenheit abgesehen.
Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Petitionsbegründung als auch eine vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt.
Das TMBJS hatte zunächst darauf hingewiesen, dass es sich bei der BLF um eine besondere Form der Leistungsfeststellung handelt, die innerhalb des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 10 im Bildungsgang zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife stattfindet. Sie wird in den Fächern Deutsch, Mathematik, einer Naturwissenschaft als auch in einer Fremdsprache durchgeführt.
Ziel der Landesregierung sei es, den Schülerinnen und Schülern faire Bedingungen zu ermöglichen, die auch die gegenwärtige pandemische Situation berücksichtigten. Für die Klassenstufe 10 des gymnasialen Bildungsgangs habe das TMBJS rechtzeitig alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet, um auf die Entwicklungen des Pandemiegeschehens reagieren zu können. Damit würden angemessene und vergleichbare Bedingungen für die Besondere Leistungsfeststellung und die länderübergreifende Anerkennung des gleichwertigen Abschlusses gewährleistet. Vielfältige Überlegungen seien fachlich diskutiert und infolgedessen zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich für alle Schülerinnen und Schüler entsprechende Regelungen getroffen worden.
Der Petitionsausschuss hat sich im Ergebnis der Stellungnahme des TMBJS angeschlossen. Nach der Auffassung des Ausschusses wurden angemessene und vergleichbare Bedingungen für die BLF und die länderübergreifende Anerkennung des gleichwertigen Abschlusses gewährleistet. Auch wurde zugesichert, dass in den 10. Klassen nur das geprüft wird, was auch unterrichtet wurde. Außerdem enthielten die Prüfungsaufgaben erweiterte Wahlmöglichkeiten sowie Möglichkeiten für den bewertenden Lehrer bei Notwendigkeit vom vorgegebenen Bewertungsmaßstab abzuweichen.
Der Petitionsausschuss vertritt deshalb die Auffassung, dass dem Vorschlag, den Lernstoff anzupassen, mit den Schwerpunktsetzungen und den erweiterten Wahlmöglichkeiten bereits Rechnung getragen wurde. In diesem Zusammenhang verweist der Petitionsausschuss auf die Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich (ThürAbmildSchulVO) vom 4. März 2022, in der im Paragraf 7 Regelungen zur diesjährigen BLF getroffen wurden.