Mangelndes Vertrauen in unser Gesundheits- und Kultusministerium

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Thomas Zabel
    aus 98693 Ilmenau
  • veröffentlicht am 03.12.2020
  • 22.03.2021
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition zwischenzeitlich abschließend beraten. Der Ausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Pandemie ein bisher in der Landesgeschichte Thüringens nie dagewesenes Ereignis mit schwerwiegenden Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung sowie tiefgreifenden Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche ist. Kinderbetreuung und das Schulwesen tragen erhebliche Lasten der Pandemie. Die Landesregierung ist sich der daraus folgenden großen Belastung von und der besonderen Herausforderungen für Familien bewusst.

     

    Schulen und Kindergärten arbeiten seit dem Frühjahr auf der Grundlage besonderer Infektionsschutzkonzepte und seit Beginn des Schuljahres 2020/21 auf Grundlage des Thüringer Stufenplans für Schulen und Kindergärten. Dieser ist in den Verordnungen des Landes zur Pandemiebekämpfung wirksam.

     

    Es findet zudem ein Monitoring der Auswirkungen der Pandemie auf Schulen und Kindergärten statt. Festzustellen ist, dass Schulen und Kindergärten von den in Thüringen im Herbst gestiegenen Fallzahlen wie alle Teile der Gesellschaft betroffen waren. Das heißt, es gab Fälle infizierter Personen, die sich in Schulen und Kindergärten aufgehalten haben. Allerdings sind keineswegs alle Schulen und Kindergärten von Infektionen betroffen. Treten solche Fälle an Schulen und Kindergärten auf, reagieren die zuständigen Gesundheitsämter und führen Kontaktnachverfolgungs- und Quarantänemaßnahmen für Kontaktpersonen durch. Von diesen Maßnahmen ist stets ein vielfach höherer Anteil an Personen betroffen als von eigentlichen Infektionen, was zu weiter-, aber auch vorübergehenden Einschränkungen führt.

     

    Als weiteren Baustein der Pandemiebekämpfung kann das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Einschränkungen im Regelbetrieb verfügen, wenn das Infektionsgeschehen in einer Region ansteigt. Von dieser Möglichkeit wurde auch wiederholt Gebrauch gemacht. Dieser Thüringer Stufenplan hat funktioniert und wesentlich dazu beigetragen, dass Schulen und Kindergärten mit besonderen Infektionsschutzmaßnahmen arbeitsfähig geblieben sind und nicht zu den Treibern des Infektionsgeschehens gehören. Die Inzidenzzahlen unter Schulkindern liegen in Thüringen beständig unter denen erwachsener Personen.

     

    Schulen und Kindergärten tragen auch im sogenannten Lockdown seit Dezember 2020 weiter zur Pandemiebekämpfung bei. Gleichzeitig werden auf Grundlage des Stufenplans Szenarien für den Wiedereinstieg in einen zunächst eingeschränkten Schul- und Kindergartenbetrieb entwickelt. Die Pandemiesituation ist dynamisch, und daher sind auch die Bekämpfungsmaß-nahmen dynamisch daran anzupassen. Der Thüringer Stufenplan für Schulen und Kindergärten bietet dafür sowohl eine langfristige strategische Grundlage als auch ausreichend Handlungs-spielraum, um auf neue und/oder dynamische Situationen reagieren zu können.

     

    Darüber hinaus stimmt sich die Landesregierung sowohl mit den übrigen Bundesländern als auch mit der Bundesregierung zum weiteren Vorgehen in der Pandemie ab und entwickelt den Infektionsschutz in den Einrichtungen fort.

     

    Abschließend macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass im Schulbereich auch den Schulträgern ein wesentlicher Verantwortungsbereich für den Infektionsschutz zukommt. Analoges gilt für den Kinderbetreuungsbereich und die dort arbeitenden Einrichtungsträger. Diese geteilte Verantwortung wird von der Landesregierung und den Trägern auch während der Pandemie gemeinsam ausgefüllt.

     

  • 15.01.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 3. Dezember 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase bis zum 14. Januar 2021 wurde die Petition nur von einem Mitzeichner unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

     

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.