Mehr Stellen in der Thüringer Justiz schaffen

Abgeschlossen
12 Mitzeichnungen
  • Justiz
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Daniel Hans Jan Hinkelmann
    aus 67752 Oberweiler-Tiefenbach
  • veröffentlicht am 13.07.2022
  • 12.12.2022
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petition in seiner 34. Sitzung abschließend be­handelt. Bei der abschließenden Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl den Vortrag des Petenten als auch eine vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) vorgelegte Stellungnahme berücksichtigt. Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

    Soweit mit der Petition gefordert wurde, dass Gerichte grundsätzlich mehr Personal erhalten sollten, ist mitzuteilen, dass die Justizverwaltung im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten alle Anstrengungen unternimmt, einen entsprechenden personellen Ausgleich zwischen stärker und weniger stark belasteten Gerichten und Justizeinrichtungen herbeizuführen. Die vorhandenen Planstellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden zunächst mit Neueinstellungen von Richterinnen und Richtern auf Probe besetzt. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit als Richterin bzw. Richter auf Probe (§§ 10,12 DRiG) erfolgt bei entsprechender Eignung eine Ernennung in das Richter- oder Beamtenverhältnis auf Probe.

    Auf dieser Grundlage ist für die personelle Stärkung der Justiz seit 2015 Wesentliches auf den Weg gebracht. Seitdem hat eine erhebliche Anzahl an Neueinstellungen von Richterinnen und Richtern auf Probe bereits zu einer erheblichen Verjüngung der Altersstruktur der Thüringer Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geführt. So befinden sich gegenwärtig etwa 160 Richterinnen und Richter in einem Richterverhältnis auf Probe und bringen in den Dienststellen den Generationenwechsel wesentlich voran. Der Anteil der Richterinnen und Richter auf Probe beträgt gegenwärtig etwa 20 % der gesamten richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bediensteten.

    Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz, die Petition mit diesen Hinweisen und Informationen abzuschließen.

  • 01.09.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 13. Juli 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 12 Mitzeichnern unterstützt. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 24.08.2022
    Statusänderung zu In Beratung