Mehr Transparenz in Flüchtlingseinrichtungen und Begegnungsstätten dort schaffen

Abgeschlossen
1 Mitzeichnung
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolfgang Laub
    aus 24116 Kiel
  • veröffentlicht am
  • 09.03.2016
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 26. Oktober 2015 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht und konnte bis zum 7. Dezember 2015 mitgezeichnet werden. Dabei ist die Petition nur von einem Bürger unterstützt worden. Nach § 16 Abs. 1 Thüringer Petitionsgesetz (ThürPetG) wird eine öffentliche Anhörung durchgeführt, wenn eine Petition von mindestens 1.500 Mitzeichnern unterstützt wurde. Deshalb fand keine öffentliche Anhörung statt.

     

    Der Petitionsausschuss forderte die Thüringer Landesregierung auf, zu der Petition Stellung zu nehmen. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat der Ausschuss im Rahmen seiner Beschlussfassung berücksichtigt.

     

    Nach der Auffassung des Petitionsausschusses ist es in Anbetracht der hohen Anzahl von Asylbewerbern derzeit von besonderer Bedeutung, den ankommenden Menschen eine menschenwürdige Unterbringung zu gewähren. Die Teilhabe von Asylsuchenden am gesellschaftlichen Leben wird auch von der Landesregierung unterstützt. So fand z.B. in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen in Suhl und in Mühlhausen ein „Tag der Begegnung“ statt. Dieser diente insbesondere dem Austausch zwischen Flüchtlingen und Vertretern von Verbänden und Vereinen sowie der einheimischen Bevölkerung.

     

    Weiterhin wird die qualifizierte Sozialbetreuung der Asylbewerber gefördert. In diesem Zusammenhang wurde z.B. die monatliche Sozialbetreuungspauschale nach der Thüringer Verordnung über die Kostenerstattung nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz am 1. Januar 2016 je aufgenommenen Flüchtling auf 46 Euro angehoben.

     

    Medienvertretern wird grundsätzlich der Zutritt zu den Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen im Hinblick auf eine objektive Berichterstattung gewährt. Begrenzungen des Zutritts können allenfalls notwendig werden, um die vor Ort tätigen Mitarbeiter und Helfer nicht bei ihren Tätigkeiten zu behindern.

     

    Nach Auffassung des Petitionsausschusses bestehen damit durchaus hinreichende Möglichkeiten zum Austausch und zur Begegnung von Asylsuchenden mit der einheimischen Bevölkerung sowie zur Berichterstattung seitens der Medien.