Mindestabstand von Windgeneratoren

Abgeschlossen
37 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Michael Blank
    aus 07338 Leutenberg
  • veröffentlicht am 20.01.2020
  • 08.06.2020
    Abschlussbericht

    Die Petition wurde am 20. Januar 2020 auf der Petitionsplattform veröffentlicht. Im sechswöchigem Mitzeichnungszeitraum konnte die Petition dort 36 Mitzeichnungen verzeichnen. Da damit das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz festgesetzte Quorum von 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht wurde, hat der Petitionsausschuss von der Durchführung einer öffentlichen Anhörung abgesehen.

     

    Im Zuge der abschließenden Beratung hat der Petitionsausschuss sowohl die Ausführungen des Petenten als auch eine vom Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz vorgelegten Stellungnahme berücksichtigt.

     

    Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

     

    Mit dem in Bezug genommenen Beschluss hat die Umweltministerkonferenz die Absicht der Bundesregierung abgelehnt, im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes einen Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung in Höhe von 1.000 m zu regeln. Der mit der Petition kritisierte Beschluss der Umweltministerkonferenz ist zwischenzeitlich insofern obsolet geworden, als eine verbindliche Mindestabstandsregelung im letzten bekannten Referentenentwurf des Kohleausstiegsgesetzes nicht mehr enthalten ist.

     

    Weiterhin informierte das TMUEN darüber, dass Frau Ministerin Siegesmund nicht grundsätzlich gegen eine 1.000 m Abstandsregelung eintritt. Schon jetzt empfiehlt der Thüringer Winderlass vom 21. Juni 2016 für große Windenergieanlagen einen Abstand von 1.000 m und in keinem Thüringer Regionalplan bzw. Regionalplanentwurf wird dieser Abstand unterschritten.

     

    Im Ergebnis der Beratung beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit diesen Informationen und Hinweisen abzuschließen.