Nach Sommerferien mehr Förderangebote an Schulen

Abgeschlossen
2 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Wolfgang Laub
    aus 12047 Berlin
  • veröffentlicht am 06.07.2020
  • 05.11.2020
    Abschlussbericht

    Unter Berücksichtigung einer Stellungnahme des in die Bearbeitung der Petition einbezogenen Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS) stellte der Petitionsausschuss abschließend Folgendes Fest

     

    Das TMBJS, die Staatlichen Schulämter und die Schulen sind sich der besonderen Herausforderung der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bewusst. Deshalb wird auf allen Ebenen sehr eng mit den Partnern von Schule zusammengearbeitet. Die Gewerkschaften, die Landesvertretungen der Schülerinnen und Schüler und Eltern stehen im engen Austausch mit dem TMBJS, um die Herausforderungen bezogen auf das System Schule im Sinne aller Beteiligten zu meistern.

     

    Das TMBJS gehandelt nach der Prämisse des § 1 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Schulgesetz handeln. Darin heißt es: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung.“

     

    Um diesem obersten Ziel nachzukommen, dienen beispielsweise drei der ergriffenen Maßnahmen:

     

    1. Das TMBJS hat nach Schulöffnung den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Unterstützungsbedarf in gesonderten Gruppen ermöglicht. Damit wurde sichergestellt, dass auf die individuelle Situation der Schülerinnen und Schüler eingegangen werden kann.

    2. Aufgrund der besonderen Herausforderungen im Schuljahr 2019/2020 hat das TMBJS beschlossen, dass in den Sommerferien 2020 für Schülerinnen und Schüler freiwillige Angebote in den Schulen stattfinden dürfen. Diese können freizeitorientiert und mit außerschulischen Inhalten gestaltet, aber auch bildungsunterstützend sein.

    3. Für das Schuljahr 2020/2021 ist das „Stufenkonzept Kindertagesbetreuung und Schule unter Pandemiebedingungen für das Kita- und Schuljahr 2020/2021“ entwickelt worden.

     

    Darin ist in der „Anlage 2: Schule“ u.a. festgelegt, dass „zu Schuljahresbeginn eine Konsolidierungsphase zur Sicherung des Lernstandes (erfolgt). Auf der Grundlage einer individuellen, stärkenorientierten Lernstandsdiagnostik soll eruiert werden, welche Kompetenzen und Lerninhalte noch vertieft werden müssen, die bereits im Schuljahr 2019/2020 hätten erworben werden sollen. Beim Üben, Wiederholen und Festigen wird die Konzentration auf Basiskompetenzen empfohlen.“

     

    Weiterhin ist festgeschrieben, dass die Schulen „… identifizieren, welche Voraussetzungen für das häusliche Lernen bei ihren Schülerinnen und Schülern gegeben sind und inwieweit digitales oder analoges Lernen jeweils möglich ist.“

     

    Die „Schülerleistungen werden kontinuierlich bewertet bzw. eingeschätzt (…)“, so dass gesichert sei, dass Lernziele überprüft und erreicht werden. Eine Benotung der erbrachten Leistungen ist sichergestellt.

     

    Es hat schon vor Beginn des Schuljahres 2020/2021 Maßnahmen gegeben, damit „Wissenslücken“ nicht entstehen. Auch sind die mit der Petition erhobenen Forderungen nach „verpflichtenden Wissenstests“, um mögliche „Wissenslücken“ zu schließen, bereits durch die Konsolidierungsphase zu Schuljahresbeginn fixiert. Zudem nehmen die Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Thüringer Schulgesetz wahr, so dass ein „verpflichtender Förderunterricht“ nicht erforderlich ist.

     

    Damit ist eine diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung der Schülerinnen und Schüler ermöglicht, so dass Ihre Anliegen erfüllt seien.

     

    Somit konnte der Petitionsausschuss konstatieren, dass zum Ausgleich der mit der Petition angesprochenen, durch die Unterrichtsausfälle im Zuge der Corona-Pandemie entstandenen, Nachteile für die Schüler in Thüringen entsprechende geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

     

  • 31.08.2020
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 6. Juli 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von zwei Mitzeichnern unterstützt. Da das in § 16 Abs. 1 Satz 2 Thüringer Petitionsgesetz vorgegebene Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnungen nicht erreicht worden ist, wird keine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt.