Der Schutz der Bevölkerung vor den gesundheitlichen Folgen des Rauchens und Passivrauchens ist eine zentrale Aufgabe staatlicher Gesundheitspolitik. Während sich das gesellschaftliche Bewusstsein über die Gefahren des Tabakkonsums in den vergangenen Jahrzehnten erheblich verändert hat, entspricht der gesetzliche Nichtraucherschutz in Thüringen nicht mehr dem heutigen Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und den gestiegenen Erwartungen an einen wirksamen Gesundheitsschutz. Begründet wird die Petition mit zwei wesentlichen Faktoren: Dem Konsens aus der wissenschaftlichen Forschung sowie der gestiegenen Sensibilität innerhalb der Gesellschaft.
Erkenntnisse aus wissenschaftlicher Forschung
Die gesundheitlichen Gefahren des Tabakrauchens sind seit Jahrzehnten umfassend wissenschaftlich belegt. Dabei betrifft die Belastung nicht nur die Rauchenden selbst, auch Passivrauchen erhöht nachweislich das Risiko für schwere Erkrankungen. Die Weltgesundheitsorganisation stellt dabei ausdrücklich fest, dass selbst eine kurzfristige Exposition von Passivrauch erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann. Auch das Deutsche Krebsforschungszentrum sowie Ärzeverbände weisen auf die erheblichen gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens hin - und fordern seit mehreren Jahren politische Handlungen. Metaanalysen*, die zahlreiche Studien zu diesem Thema ausgewertet haben, kommen zu übereinstimmenden Ergebnissen bei den Risiken von Passivrauch. Der wissenschaftliche Konsens gilt hinsichtlich der gesundheitlichen Risiken damit als eindeutig. Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich eine einfache Konsequenz: Nichtraucherschutz sollte dort ansetzen, wo Menschen dem Tabakrauch nicht ohne Weiteres ausweichen können. Dies betrifft nicht nur geschlossene Räume, sondern auch bestimmte öffentliche Orte im Freien.
Gestiegene Sensibilität innerhalb der Gesellschaft
Auch die gesellschaftliche Einstellung zum Rauchen hat sich deutlich verändert. Orte, an denen Tabakrauch früher selbstverständlich akzeptiert wurde, werden heute zunehmend als Bereiche verstanden, in denen Nichtraucher nicht unfreiwillig dem Rauch anderer ausgesetzt sein sollten. Diese Entwicklung zeigt sich einerseits an dem Umstand, dass Dreiviertel der Deutschen einen umfassenderen Nichtraucherschutz befürworten, wie aus der Pharmazeutischen Zeitung hervorgeht. Anderseits zeigt sich dieser Wandel auch in der Gesetzgebung anderer Bundesländer. Baden-Württemberg hat zum 1. Juni 2026 mit einem neuen Landesnichtraucherschutzgesetz einen ersten Schritt gemacht. Neben öffentlich zugänglichen Innenräumen erweitert das Gesetz den Gegenstandsbereich auf unter anderem öffentliche Kinderspielplätze, Bus- und Straßenbahnhaltestellen, Schulgelände einschließlich Schulhöfen sowie bestimmte Außenbereiche von Zoos, Freizeitparks und Freibädern und inkludiert weitere Maßnahmen. Ebenfalls beschäftigt sich Sachsen-Anhalt aktuell mit einer Weiterentwicklung des Nichtraucherschutzes. Thüringen sollte diese Entwicklung daher nicht abwarten, sondern sich ebenfalls mit einer zeitgemäßen Weiterentwicklung des Nichtraucherschutzes befassen, sodass auch die Bereiche betroffen sind, in denen Menschen im öffentlichen Leben regelmäßig mit anderen zusammenkommen.
*Quellen:
Possenti I, Romelli M, Carreras G, Biffi A, Bagnardi V, Specchia C, Gallus S, Lugo A. Association between second-hand smoke exposure and lung cancer risk in never-smokers: a systematic review and meta-analysis. Eur Respir Rev. 2024 Nov 13;33(174):240077. doi: 10.1183/16000617.0077-2024. PMID: 39537242; PMCID: PMC11558540.
Fischer, F., Kraemer, A. Meta-analysis of the association between second-hand smoke exposure and ischaemic heart diseases, COPD and stroke. BMC Public Health 15, 1202 (2015). https://doi.org/10.1186/s12889-015-2489-4