Personalmangel im Maßregelvollzug Stadtroda beenden

Abgeschlossen
71 Mitzeichnungen
  • Justiz
  • Ostthüringen
  • eingereicht von David Hahn
    aus 07646 Stadtroda
  • veröffentlicht am 12.07.2022
  • 07.11.2022
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die Prüfung und Beratung der Petition hat der Petitionsausschuss sowohl die Begründung zur Petition als auch eine Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einbezogen.

    Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

    Patientensprecher haben in einem Vor-Ort-Termin der Interventionsbeauftragten vorgetragen, dass die Personalplätze der Mitarbeiter nicht aufgefüllt würden. Auch das Pflegepersonal hatte sich an die Interventionsbeauftragten gewandt und von einem Personalmangel berichtet. Daraufhin erfolgte eine Weiterleitung des geschilderten Problems an die Fachaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes.

    Die Klinik hat in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Lockerungen fester und notwendiger Bestandteil der Maßregelvollzugsbehandlung sind und sich nach den gesetzlichen Vorgaben, nach vorliegenden gutachterlichen Einschätzungen sowie der Qualitätsrichtlinie für die Gewährung und Umsetzung von Vollzugslockerungen im Maßregelvollzug Stadtroda richten.

    Ein Personalmangel ist kein Grund für die Nichtgewährung einer Lockerungsstufe. Maßgeblich sind immer die rechtlichen Voraussetzungen. Die Umsetzung der Gewährung berücksichtigt ausdrücklich nicht einseitig einen „Zeitplan“, vielmehr sind die Umsetzung und Verlässlichkeit der mit dem Untergebrachten formulierten therapeutischen Ziele vorrangig maßgeblich. Vor der Umsetzung der Vollzugslockerungen sind eventuell neu aufgetretene Sicherheitsbedenken und der aktuelle Zustand des Untergebrachten zu berücksichtigen.

    Die Klinik räumte ein, dass es aufgrund von kurzfristigen Personalausfällen zu zeitlichen Verzögerungen oder kurzfristigen Umplanungen kommen könne, so dass bestimmte Maßnahmen innerhalb einer Lockerungsstufe zu einem anderen Zeitpunkt als zunächst vereinbart, durchgeführt werden. Diese zeitliche Verzögerung gestalte sich jedoch nicht so bedeutsam, dass sie sich nachhaltig auf die Umsetzbarkeit der für den Behandlungszeitraum definierten Lockerungsstufe auswirke.

    Die Einschätzung, das Asklepios Klinikum Stadtroda kümmere sich nicht ausreichend um die Stellenbesetzung, konnte von der Klinik glaubhaft widerlegt werden. So waren zum 01.07.2022 4,25 Vollkraft-Stellen im Pflegedienst der Station F 2 unbesetzt. Das Klinikum veröffentlichte Stellenausschreibungen in den gängigen Jobportalen. Zudem präsentierte es sich auf diversen Job-Messen, um im persönlichen Kontakt neu Mitarbeitende zu werben. Derzeit liegen jedoch leider keine Bewerbungen für die zu besetzenden Stellen vor. Daher können derzeit auch keine Termine für Neueinstellungen benannt werden.

    Um den Bekanntheitsgrad des Klinikums zu erhöhen und die bedauerlicherweise noch immer existierenden Stigmen gegenüber psychiatrischen Kliniken abzubauen, habe man begonnen, das Klinikum auf Social-Media-Kanälen zu präsentieren. Dabei liegt der Fokus auf der Vorstellung der Fachabteilung mit ihrem Leistungsangebot, der Akquise neuer Mitarbeitender sowie der Kommunikation aktueller Neuigkeiten. Damit sollen auch konkret potenzielle Bewerbende angesprochen werden.

    Der Pflegeberuf ist als ein Mangelberuf anzusehen, denn in erheblichem Umfang stehen nicht genügend Arbeitnehmer*innen zur Besetzung offener Stellen zur Verfügung. Der Maßregelvollzug wird für viele Bewerbende als kein attraktiver Arbeitsplatz angesehen. Eine derartige Rückmeldung erhält das Klinikum regelmäßig von Bewerbenden im Rahmen von Vorstellungsgesprächen und auch bei dem Versuch, Mitarbeitende aus nicht forensischen Bereichen des Klinikums für eine interne Versetzung in den Maßregelvollzug zu gewinnen.

    Von der Möglichkeit, Pflegepersonal aus den Bereichen des Asklepios Fachklinikums Stadtroda im Maßregelvollzug einzusetzen, kann nur in äußerstem Ausnahmefällen Gebrauch gemacht werden. In den letzten sechs Monaten wurden insgesamt 21 Dienste im Pflegedienst durch Mitarbeitende nicht forensischer Bereiche des Asklepios Fachklinikums übernommen. Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass der kritisierte Personalmangel im Maßregelvollzug Stadtroda tatsächlich bereits länger existent ist. Diesem konnte trotz der bisherigen intensiven Bemühungen seitens der Klinik und der Fachaufsicht des Thüringer Landesverwaltungsamtes bisher nicht abgeholfen werden.

    Dem Petitionsausschuss wurde jedoch versichert, dass dieser Personalmangel sich, wenn überhaupt gegebenenfalls verzögernd, jedoch keinesfalls nachhaltig auf die Umsetzbarkeit der für den Behandlungszeitraum definierten Lockerungsstufe insgesamt auswirke.

    Der Petitionsausschuss hat die Petition gemäß § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz mit diesen Informationen abgeschlossen.

  • 01.09.2022
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 12. Juli 2022 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 15 Mitzeichnern unterstützt. Des Weiteren liegen dem Petitionsausschuss Unterschriftslisten mit 56 Unterstützerunterschriften vor. Mit insgesamt 71 Unterstützern wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 24.08.2022
    Statusänderung zu In Beratung