Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Das am Petitionsverfahren beteiligte Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat zu der Petition ausführlich Stellung genommen. Danach bleibe zunächst festzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Thüringen in einem der sichersten Länder der Bundesrepublik Deutschland lebten. In der Aufklärungsquote nehme Thüringen im Vergleich der Bundesländer regelmäßig einen Spitzenplatz ein. Das Entdeckungsrisiko für den in Thüringen handelnden Straftäter sei sehr hoch. Die Wahrscheinlichkeit, hier Opfer einer Straftat zu werden, sei dagegen weiterhin sehr gering. Dies sei vor allem dem Leistungsvermögen der Thüringer Polizei zu verdanken. Gleichwohl würden die qualitativen und quantitativen Anforderungen an die Polizei stetig wachsen und stellten diese mit Blick auf die sich verändernden sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen permanent vor neue Herausforderungen.
Für den Landkreis Kyffhäuserkreis ergebe sich folgendes Kriminalitätslagebild:
Etwa zwei Drittel aller durch die Polizeiinspektion Kyffhäuser registrierter Straftaten würden in Sondershausen, Bad Frankenhausen und Artern mit den dazugehörigen Ortsteilen begangen. Die typischen kriminalitätsstatistischen Schwerpunkte lägen in den Bereichen Eigentumsdelikte, Rauschgiftdelikte sowie Rohheitsdelikte.
Nach dem pandemiebedingten Anstieg der Rohheitsdelikte sei das Niveau nunmehr wieder vergleichbar mit dem Zeitraum vor Pandemiebeginn. Im Bereich der Eigentumsdelikte seien die Fallzahlen seit mehreren Jahren gleichbleibend hoch. Diese umfassten ca. 25 % der Gesamtkriminalität im Kyffhäuserkreis. Typische Erscheinungsformen seien Einbrüche in Keller-, Dienst- und Büroräume sowie Diebstähle aus bzw. an Kraftfahrzeugen. Bezugnehmend auf den Petitionsinhalt seien keine öffentlichkeitswirksamen Straftaten im Nahbereich von Schulen, Kindergärten oder Jugendeinrichtungen bekannt geworden. Nennenswerte kriminogene Örtlichkeiten bestünden weder in der Stadt Sondershausen noch im Übrigen Landkreis. Insgesamt zeige die Stadt Sondershausen kein ausgeprägtes Kriminalitätsschwerpunktgeschehen. Im Landesvergleich weise die Stadt Sondershausen mit ca. 21.000 Einwohnerinnen und Einwohnern keine signifikanten Abweichungen von anderen thüringischen Städten mit vergleichbarer Bevölkerungs- und Strukturgröße auf. Die Kriminalitätsanalyse der objektiven Daten der Kriminalitätsstatistik für den Landkreis Kyffhäuserkreis lasse keine signifikante Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung erkennen.
Unabhängig von einer möglichen subjektiven Kriminalitätsfurcht bewege sich die Kriminalitätsbelastung im Landkreis Kyffhäuserkreis auf einem landesüblichen, nicht auffälligem oder erhöhtem Niveau.
Bei der abschließenden Beratung der Eingabe konstatierte der Petitionsausschuss, dass das allgemeine Sicherheitsempfinden der Bevölkerung ein hohes Gut ist. Kriminalitätsschwerpunkten ist mit angemessenen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dabei spielt auch die Sichtbarkeit der Polizei im öffentlichen Raum eine nicht zu unterschätzende Rolle. Gleichzeitig nimmt der Petitionsausschuss zur Kenntnis, dass weder im Bereich Sondershausen noch im Kyffhäuserkreis an sich ein überproportionales Kriminalitätsgeschehen festgestellt werden kann. Begangenen Straftaten wird mit den erforderlichen Mitteln nachgegangen und die Thüringer Polizei kann im Bundesschnitt eine überdurchschnittlich Aufklärungsquote für sich verbuchen.
Vor diesem Hintergrund beschloss der Petitionsausschuss, die Petition mit den gegebenen Informationen des Thüringer Ministeriums für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung nach § 17 Nr. 2 b) Thüringer Petitionsgesetz abzuschließen.

