Ponitzer Grundschüler - Opfer der Willkürlichkeit

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  • Bildung & Jugend, Kommunales
  • Ostthüringen
  • eingereicht von Susann Biermann
    aus 04639 Ponitz
  • veröffentlicht am 21.01.2025
  • noch 42 Tage mitzeichenbar

Welches Ziel hat die Petition?

Berücksichtigung und damit Erhaltung der GS Ponitz in der zukünftigen Schulnetzplanung

Die Grundschule hat ein Bestandsrecht bis Ende des Schuljahres 2025. In der anstehenden Schulnetzplanung soll neu entschieden werden, ob auch ein Weiterführen angestrebt wird. Die Problematik gestaltet sich wie folgt:

Klasse 1 und 2 sowie 3 und 4 werden jeweils zusammen unterrichtet. Begründung ist Lehrermangel und zu wenig Schüler. Schaut man in die Gesetzgebung, lässt sich letzteres Argument widerlegen. So heißt es, in der Regel brauche es 15 Schüler für die erste zu bildende Klasse des Jahrgangs. Ausnahmen sind demnach möglich, wenn die Schulleitung und das Schulamt es möchten. Ein Lehrermangel ist spätestens jetzt nicht mehr ein tragfähiges Argument, da das Schulamt Ostthüringen zu einer Stellenausschreibung gezwungen wurde (die Lehrerin der Klassen 3 und 4 ist seit Ende November im Beschäftigungsverbot, woraufhin die Klassen sofort nach Gößnitz in die Stammschule verlegt wurden). Die Stellenausschreibung entstand erst auf Nachdruck der Eltern. Bewerbungen sind vorliegend, die Anzahl wird vom Schulamt geleugnet. Seiteneinsteiger werden konsequent ausgeschlossen. Es erfolgten Ablehnungen oder auch nicht. Behinderte oder gleichgestellte Bewerber werden ignoriert (keine Meldung!). Aussagen des Amtes sind widersprüchlich. So hieß es auch, dass die Klassen 1 und 2 nicht verlegt werden. Mitte Dezember erhielten alle Eltern einen Brief, der selbiges widerlegte. Eine Begründung blieb die Schulleitung schuldig. Nachfragen der Elternvertreter, gesetzlich ist deren Mitwirkung und die Auskunftspflicht einer Schulleitung manifestiert, blieben unbeantwortet. Gößnitz hat nicht die räumlichen Möglichkeiten, um auf diese besondere Konstellation einzugehen. Wir denken an die Inklusion, deren Umsetzung nicht sichergestellt ist. Technische Gegebenheiten funktionieren nicht, kein intaktes WLAN im Keller im betreffenden Raum. Kein Platz für die Sachen, Räumlichkeiten sind nicht ergonomisch eingerichtet. Reaktionen erfolgen nicht. Das Schulamt ist nicht erreichbar. Der erste bezogene Raum zeigte Schimmelbildung, die Schulleitung habe es angeblich beim Vorbereiten des Raumes nicht bemerkt. Es sollten 2 Schulbusse zur Verfügung stehen, ebenso eine Aussage des Schulamtes Ost. Fehlanzeige. Wenn alle Kinder Bus fahren, wird es kuschelig, so die Aussage des Busunternehmens.

Kindergarten, Bürgermeister und viele mehr setzen sich für das Beibehalten der GS Ponitz ein. Die Schüleranzahl ist als gesichert zu betrachten. Schulamt und Schulleitung machen gemeinsame Sache, es wurde nie seitens der SL ein Hehl daraus gemacht, dass die GS Ponitz perspektivisch geschlossen werden soll. Die Kinder möchten zurück nach Ponitz, es besteht kein Grund, die Schule zu schließen. Es liegt hier schlichtweg die Unfähigkeit und Faulheit der Behörden sowie die stiefmütterliche Betrachtung seitens der SL vor. Diesem ist zwingend entgegen zu wirken!


Welche Entscheidung wird beanstandet?

Schließung der Grundschule Ponitz

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

Schulamt Ostthüringen sowie die Schulleiterin der GS Gößnitz

Wie wird die Petition begründet?

Verstoß gegen Schulgesetz und Schulverordnung des Bundeslandes Thüringen, Diskriminierung Behinderter

Verteilung der digitalen Mitzeichnungen