Radwegebau an Bundes-, Kreis- oder Gemeindestraßen

Abgeschlossen
10 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Miriam Nelkert
    aus 36460 Krayenberggemeinde
  • veröffentlicht am 13.09.2021
  • 13.03.2023
    Abschlussbericht

    Der Petitionsausschuss hatte zunächst eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Im Rahmen der Anhörung führte die Vertreterin des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) aus, dass der Sachverhalt straßenverkehrsrechtlich und fachaufsichtlich überprüft worden sei. Da die in Rede stehenden Radfahrschutzstreifen außerorts nicht zulässig seien, sei im Ergebnis der Prüfung angeordnet worden, dass diese Markierungen entfernt werden müssten. Der Straßenbaulastträger sei damit nicht einverstanden und habe sich gegen die Anordnung ausgesprochen, weshalb die Markierungen bisher noch nicht entfernt worden seien. Die Straßenverkehrsbehörde des Wartburgkreises habe dem TMIL bezüglich der Einbahnstraßenregelung mitgeteilt, dass die Beschilderung entfernt worden sei.

    Demgegenüber führte die Petentin aus, dass zwar die Schilder zur Kennzeichnung des Radfahrschutzstreifens entfernt worden seien, jedoch nicht das Schild „Durchfahrt verboten“. Ferner habe es eine Änderung der Beschilderung zur Geschwindigkeitsbegrenzung gegeben Fahre man vom Kirstingshof in Richtung Vacha und Oberzella, gebe es keine Geschwindigkeitsbegrenzung mehr. Aus Richtung Dorndorf bestehe weiterhin eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h; dies gelte für 2,5 Kilometer. Durch den Abbau der Einbahnstraßenbeschilderung gebe es ab Ortsausgang Kirstingshof keine Beschilderung und die 850 Meter bis ins Gewerbegebiet könnten wieder frei befahren werden.

    Der Petitionsausschuss bat das TMIL, bei der Straßenverkehrsbehörde die Gründe für dieses Vorgehen zu erfragen.

    Nach den Informationen des TMIL hat die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Wartburgkreis auch nach nochmaliger Prüfung an der bisherigen Entscheidung festgehalten. Das Zusatzzeichen ZZ 1020-30 (Anlieger frei) könne aufgrund der fehlenden Begrenzung (Sperrbereich) Richtung Osten und des unbestimmten Personenkreises, die von dem Zusatzzeichen erfasst seien, nicht angeordnet werden. Auch eine dauerhafte Beschränkung der Straße mittels des Verkehrszeichens VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) komme nicht in Betracht, da dafür eine erneute Umwidmung bzw. Teileinziehung notwendig und zudem vom Straßenbaulastträger zu veranlassen wäre.

    Damit konnte auch der Bitte des Petitionsausschusses, Ausnahmen zur Nutzung der „unechten“ Einbahnstraße zuzulassen, damit die dort wohnenden Anlieger einen kürzeren Weg fahren können, nicht entsprochen werden.

    Nach der Auffassung des TMIL kommt den Anliegern vom Kirstingshof die so genannte „unechte“ Einbahnstraße insofern entgegen, dass die Ausfahrt nun in beide Richtungen möglich sei und nur die Zuwegung aus Vacha durch das Verkehrszeichen VZ 267 (Verbot der Einfahrt) beschränkt werde, die Sicherheit des Radverkehrs aber dennoch gewährleistet bleibe. Grundsätzlich könne rechtlich an der Stelle die Regelung einer Einbahnstraße und einer „unechten“ Einbahnstraße vorgenommen werden. Die Gemeinde habe sich für die Einrichtung einer „unechten“ Einbahnstraße als milderes Mittel entschieden. Vom TMIL wird die Maßnahme als straßenverkehrsrechtlich als zulässig und rechtmäßig eingeschätzt. Nach den weiteren Ausführungen sei es für den Begegnungsverkehr eine kritische Stelle, wenn der Werratalradweg im Frühling und Somme viele Fahrradfahrer anziehe. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde, dem Fahrradverkehr den Vorrang einzuräumen, für das TMIL vertretbar.

    Aufgrund der vorgenannten Ausführungen konnte der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung keine abhelfende Entscheidung treffen.

    Der Ausschuss bat die Landesregierung aber, im Rahmen des Baus des geplanten Radweges eine Lösung im Sinne der Bewohner des Kirstingshofs zu finden. Hierzu merkte das TMIL an, dass die Ausschreibung für das Trassenfindungsverfahren für den geplanten Radweg zwischenzeitlich erfolgt ist. Langfristig solle ein Radweg dorthin verlegt werden, der an den Werratalradweg und Deutschlandradweg angebunden werde. Danach könne den Einwohnern des Kirstingshofs entgegengekommen und die Einfahrt wieder geöffnet werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht das TMIL jedoch keine Möglichkeit, auf die Entscheidung der Unteren Straßenverkehrsbehörde einzuwirken.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

  • 11.07.2022
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat am 7. April 2022 eine öffentliche Anhörung zu der Petition durchgeführt. Der Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten wurde um Mitberatung ersucht und zu der Anhörung hinzugezogen.

    Das Protokoll zu der Anhörung ist auf der Internetseite des Thüringer Landtags einsehbar.

    https://parldok.thueringer-landtag.de/ParlDok/dokument/87161/28_sitzung_petitionsausschuss.pdf#page=5

    Die inhaltliche Beratung der Petition im Petitionsausschuss dauert noch an.

  • 01.11.2021
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 13. September 2021 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition von 51 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem liegen dem Petitionsausschuss 1.652 handschriftliche Mitzeichnungen vor. Damit wurde das für eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss notwendige Quorum von 1.500 Mitzeichnern erreicht (§ 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Satz 5 ThürPetG).