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Reduziertes Deutschlandticket für Rentner ab 67 in Thüringen

Abgeschlossen
10 Mitzeichnungen
  • Mobilität
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Michael Prenzel
    aus 98544 Zella-Mehlis
  • veröffentlicht am 12.06.2026
  • 02.10.2026
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 02.10.2026
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Im Ergebnis der Beratung ging der Petitionsausschuss von Folgendem aus:

    Das Projekt Deutschlandticket beruht auf einem gemeinsamen Beschluss des Bundeskanzlers und der Regierungschefs der Länder vom 2. November 2022, als Nachfolge des sog. 9 EUR-Tickets ab dem 1. Mai 2023 ein Ticket einzuführen, welches als Monatsabonnement verkehrsträgerunabhängig zu Fahrten im ÖPNV in der gesamten Bundesrepublik berechtigt und zu einem Einführungspreis von 49 EUR je Monat angeboten werden sollte.

    In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:

    Die Aufgabe ÖPNV ist funktional eine Aufgabe der sog. Daseinsvorsorge. Sie ist im Verhältnis zum Bund Ländersache. Die Länder haben in ihrem territorialen Zuständigkeitsbereich gesetzlich die jeweiligen Aufgabenträger definiert, die für die Organisation und Finanzierung des ÖPNV zuständig sind. 

    Aufgrund der vielfältigen Anforderungen an die Ausgestaltung des ÖPNV sowie politischer Vorgaben zur Höhe des Tarifentgeltes kann der ÖPNV von den Verkehrsunternehmen in fast Gesamtdeutschland nicht mehr allein aus den Fahrgeldeinnahmen finanziert werden. Die ÖPNV-Unternehmen sind daher fast alle seit Jahren darauf angewiesen, dass sie öffentliche Zuschüsse von ihrem Aufgabenträger oder anderen staatlichen Stellen erhalten, um die Kosten für ihre Leistungserbringung decken zu können.

    Die im Zeitpunkt der vorgenannten Einführungsentscheidung bestehenden – bereits bezuschussten – Abonnementtarife, die verkehrsträgerunabhängig zu Fahrten im ÖPNV berechtigten, galten maximal im Gebiet eines Verkehrsverbundes und kosteten teils deutlich mehr als 200 EUR im Monat. Soweit insoweit Ermäßigungen aus sozialen Gründen angeboten waren, lag der Preis dieser Tickets deutlich über 100 EUR je Monat.

    Infolge des vorgenannten gemeinsamen Beschlusses haben die Aufgabenträger ihren Verkehrsunternehmen per Höchsttarifvorgabe vorgegeben, den Tarif Deutschlandticket nach einheitlichen Tarifbestimmungen aufzustellen und anzubieten oder ihn jeweils anzuerkennen. Im Gegenzug sind die Aufgabenträger verpflichtet worden, den Verkehrsunternehmen die damit verbundenen wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen.

    Bund und Länder wiederum sind durch Bundesgesetz verpflichtet, für die (Re)finanzierung der vorgenannten Nachteile jährlich mindestens 3 Mrd. EUR zur Verfügung zu stellen.

    Aufgrund des angesichts des Leistungsumfangs sehr günstigen Preises und der monatlichen Kündbarkeit hat sich das Deutschlandticket seit seiner Einführung zum führenden Tarifprodukt der ÖPNV-Verkehrsunternehmen im Bereich der Monatszeitkarten entwickelt.

    Das Deutschlandticket kann als Ticket für Jedermann sowie als Deutschlandjobticket erworben werden.

    Angesichts des sehr guten Preis-/Leistungsverhältnisses, welches allen Ticketinhabern zugutekommt und mit 3 Mrd. EUR Zuschuss pro Jahr ermöglicht wird, erfüllt das Deutschlandticket bereits die Funktion eines Sozialtickets.

    Daher gibt es kein deutschlandweites Deutschlandticket für Senioren oder andere Sozialgruppen.

    Da die Kosten im ÖPNV wie auch in vielen anderen Lebensbereichen steigen, die öffentliche Hand diese aber nicht oder nur in geringem Maße durch Erhöhung der Zuschüsse abdecken kann, müssen die Verkehrsunternehmen i.d.R. jedes Jahr ihre Ticketpreise erhöhen. Dies betrifft auch den Preis für das Deutschlandticket, wobei der Einführungspreis länger stabil gehalten werden konnte als die anderen Tarife der Verkehrsunternehmen.

    Künftig werden die weiterhin erforderlichen Preiserhöhungen des Deutschlandtickets an bundesweit gemittelten Indizies zu Kostenentwicklungen bei den Verkehrsunternehmen au gerichtet, wodurch absehbar sichergestellt bleibt, dass das sehr gute Preis-/Leistungsverhältnis des Deutschlandtickets im Vergleich zu anderen Ticketangeboten erhalten bleibt.

    Daher wird das Deutschlandticket auch in Zukunft die Funktion eines Sozialtickets erfüllen.

    Jeder ÖPNV-Aufgabenträger kann allerdings in seinem Zuständigkeitsbereich im Ergebnis eigener Bewertung entscheiden, ob er bestimmten sozialen Gruppen, die in seinem Zuständigkeitsgebiet wohnen, eigene Zuschüsse zum regulären Preis eines Deutschlandtickets oder zu anderen Ticketarten, die vor Ort angeboten werden, gewährt. 

    Maßgeblich hierfür ist einerseits die Mobilitätsanforderung dieser Gruppen und andererseits das entsprechende Ticketangebot vor Ort. Hinzu kommt auch der Umfang des ÖPNV-Angebotes im territorialen Zuständigkeitsbereich. Unter Abwägung dieser Punkte ergeben sich je Aufgabenträger ganz unterschiedliche Ergebnisse der Bewertung.

    Im Doppelhaushalt 2026/2027 des Freistaats Thüringen sind keine Mittel für die Einführung oder Bezuschussung eines Seniorentickets vorgesehen. Durch Umschichtung freiwerdende Mittel sind nicht absehbar. Es stehen somit derzeit für den in der Petition genannten Termin keine verfügbaren Landesmittel zur Verfügung.

    Auch mittelfristig ist nicht abzusehen, dass eine entsprechende Belastung in grob geschätzt zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr im Landeshaushalt abbildbar ist. Angesichts des oben geschilderten Charakters des Deutschlandtickets ist eine solche Maßnahme auch nicht notwendig und aus Gründen der Kosten-Nutzen-Relation weder wirtschaftlich noch sparsam.

     

     

  • 04.08.2026
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 12. Juni 2026 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In dem sechswöchigen Mitzeichnungszeitraum wurde die Petition lediglich von 10 Mitzeichnern unterstützt, so dass der Petitionsausschuss von einer öffentlichen Anhörung absieht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 25.07.2026
    Statusänderung zu In Beratung
  • 12.06.2026
    Statusänderung zu Mitzeichnen