Im Rahmen des Petitionsverfahrens hat der Petitionsausschuss die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. In die abschließende Beratung der Petition in der 33. Sitzung am 13. Oktober 2022 hat der Petitionsausschuss die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport einbezogen.
Im Ergebnis seiner Beratung weist der Petitionsausschusses auf Folgendes hin:
Zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bildungssystems wird das sogenannte Bildungsmonitoring durchgeführt. Diese Bildungsbeobachtung umfasst die systematische und regelmäßige Erhebung und Auswertung von Daten zum Bildungssystem sowie die Berichterstattung darüber. Alle Länder der Bundesrepublik verfahren nach einer gemeinsamen Strategie, zu der zum Beispiel die Umsetzung und Überprüfung der Bildungsstandards gehören oder die regelmäßige Teilnahme an nationalen bzw. internationalen Schulleistungsvergleichsstudien. Die Ergebnisse dienen der Entwicklung der Schulen und der Weiterentwicklung des Bildungssystems insgesamt. Die Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring obliegt der Kultusministerkonferenz in Zusammenarbeit mit dem Bund. Für die Qualitätssicherung auf Ebene der Schulen sind die Länder zuständig.
Der INSM-Bildungsmonitor 2021 zeigt Corona als eine Ursache für die Platzierung Thüringens auf Platz 4. Corona und die damit einhergehenden Schulschließungen haben bundesweit zu Lernrückständen bei den Schülerinnen und Schülern geführt. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ für die Jahre 2021 und 2022 beschlossen.
Im Rahmen des Aktionsprogrammes erhält Thüringen finanzielle Mittel zum Umgang mit coronabedingten heterogenen Lernständen. Thüringen hat im Rahmen dieses Programms die sozio-emotionale, die motorische und die kognitive Entwicklung besonders in den Blick genommen. Die Maßnahmen umfassen in der sozio-emotionalen Entwicklung Aufenthalte an außerschulischen Lernorten (Schullandheime, Jugendbildungseinrichtungen, Jugendwaldheime, Jugendherbergen), Unterstützungsangebote u.a. von den an den staatlichen Schulämtern verorteten Schulpsychologen und das Angebot einer Stunde mit der Klassenleiterin/dem Klassenleiter pro Woche für alle Klassenstufen. In der körperlich-motorischen Entwicklung werden schulische bzw. außerschulische Nachholangebote für das Schwimmen, Angebote zum Nachholen der Fahrradausbildung und bewegungsförderliche Angebote für alle Klassenstufen angeboten. In der kognitiven Entwicklung werden gezielte Förderangebote insbesondere im sprachlichen Bereich auf der Grundlage der Ergebnisse von Lernstandsanalysen angeboten. Die Maßnahmen sollen die Auswirkungen der Corona-Pandemie für Schülerinnen und Schüler abmildern und zum Abbau von Lernrückständen führen.
Für das Erreichen des Erziehungs- und Bildungsauftrags benötigen die Schulen ausreichend Personal. Um dem Personalmangel und der hohen Altersstruktur Thüringer Lehrkräfte entgegen zu wirken, wurde das Personalentwicklungskonzept Schule 2019 u.a. zur Nachwuchsgewinnung entwickelt.
Im Rahmen des Konzepts wurde die Einstellungsrichtlinie dahingehend geändert, dass die bisher festgelegten Bewerbungsfristen entfallen, so dass die Schulämter die Möglichkeit haben, bei entsprechend vorliegenden Bewerbungen die ihnen zur Verfügung stehenden Stellen früher zu besetzen. Auch wurde die Möglichkeit geschaffen, Seiteneinsteigerinnen und Seiteinsteiger in Bedarfsfächern unbefristet einzustellen und die für deren Arbeit im Schuldienst notwendige Nachqualifizierung zu ermöglichen.
Die aktuellste Änderung der Einstellungsrichtlinie wurde am 1. August 2022 im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht (ThürStAnz. Nr. 31/2022, S. 883 ff.).
Die Besoldung der Grundschullehrerinnen und -lehrer sowie der Regelschullehrerinnen und -lehrer im Eingangsamt wurde analog zu den Bediensteten in anderen Ländern auf A 13 angehoben, damit sich Thüringen im Wettbewerb mit anderen Ländern um attraktivere Beschäftigungsangebote messen lassen kann.
Ein weiterer Baustein der Nachwuchsgewinnung ist die Verschiebung der Einstellungstermine in den Schuldienst. Beginnend mit dem Schuljahr 2018/2019 werden die unbefristeten nicht unterjährigen Einstellungen zum 1. Februar und zum 1. August vorgenommen, so dass Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter direkt nach dem Vorbereitungsdienst in den Schuldienst eintreten können. Die zu besetzenden Stellen werden im Karriereportal des Freistaats Thüringen ausgeschrieben.
Seit 2019 wirbt der Freistaat Thüringen außerdem mit der Lehrergewinnungskampagne „Erste Reihe“ aktiv für den Lehrerberuf, um dem gestiegenen Einstellungsbedarf Rechnung zu tragen. Mehr als 300 Einzelmaßnahmen konnten seit dem Kampagnenstart realisiert werden. Diese reichen von Anzeigenschaltungen zur Berufsorientierung in Fachzeitschriften und Berufswahlmagazinen sowie Informationsveranstaltungen mit Thüringer Lehrkräften und der Präsentation bei einschlägigen Messen über gezielte Social-Media-Formate bis hin zu filmischen Schulportraits zur Bewerbung schwer zu besetzender Stellen. Einen Meilenstein der Lehrergewinnung, auch im bundesweiten Wettbewerb, stellt das neue digitale Einstellungsverfahren für den Thüringer Schuldienst dar. Das im Herbst 2021 in Betrieb genommene Karriereportal www.karriere.thueringen.de ermöglicht schnellere, einfachere und zielgerichtete Bewerbungen und gibt auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern die Möglichkeit, ihre individuelle Bildungsbiografie vollständig abzubilden.
Der Petitionsausschuss weist im Weiteren darauf hin, dass die Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund in den vergangenen Jahren zugenommen hat. Ein wichtiger Baustein in der Unterstützung dieser Schülerinnen und Schüler ist die Überwindung sprachlicher Barrieren. Die Sprachförderung in Deutsch als zweite Fremdsprache (DaZ) bietet einen ersten Schritt für eine gute Integration. Zusätzlich erhalten die Schulen Unterstützung und Anregungen, ein auf sie zugeschnittenes Förder- und Integrationskonzept zu entwickeln.
Die fortschreitende Digitalisierung aller Lebensbereiche stellt eine zentrale strukturelle Herausforderung für die Bildung junger Menschen dar. Der Aufbau und der Unterhalt einer zukunftstauglichen digitalen Bildungsinfrastruktur entspricht dem gesamtstaatlichen Interesse, allen Heranwachsenden Bildungschancen unter gleichen Bedingungen einzuräumen. Die „Initiative Bildung“ des Bundes konkretisiert sich für den Bereich der Digitalisierung im Teilprojekt „DigitalPakt Schule 2019 bis 2024“. Thüringen hat bereits 2019 mit der „Digitalstrategie Thüringer Schule – DiTS“ konkrete Handlungsfelder für die Digitalisierung benannt und verfolgt diese konsequent.
Sowohl die Maßnahmen im Rahmen des "DigitalPakts Schule 2019 bis 2024" als auch die DiTS verfolgen u.a. die folgenden gemeinsamen Zielstellungen:
- Die schulische Infrastruktur an den Thüringer Schulen so auszubauen, dass ein durch digitale Medien und Technologien unterstütztes Lernen für jede Schülerin und jeden Schüler in allen Thüringer Schulen möglich wird,
- die notwendigen Lehrplangrundlagen für den Erwerb von Kompetenzen in der digitalen Welt und für das Lernen in digitalen Umgebungen erarbeiten,
- die Lehrkräfte so fortzubilden, dass sie Lehr- und Lernformen, die den Einsatz digitaler Medien einschließen, für alle Schülerinnen und Schüler im Sinne des Kompetenzerwerbs gewinnbringend anwenden können,
- das Thüringer Schulportal (TSP) als digitale Bildungsplattform zusammen mit der Thüringer Schulcloud (TSC) als modernes Lern-Management-System für alle Schulen frei zugänglich zur Verfügung stellen.
Eine tragende Rolle für eine gut funktionierende Gesellschaft ist ein gutes Bildungssystem. Wie die obigen Ausführungen zeigen, hat Thüringen bereits Maßnahmen getroffen, um das Bildungssystem weiterzuentwickeln und bestehende Probleme zu beheben.