Regelschullehrer im Eingangsamt A13 besolden

Abgeschlossen
1616 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Petra Ehrhardt
    aus 07548 Gera
  • veröffentlicht am 15.05.2017
  • 01.02.2019
    Abschlussbericht

    Der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ wurde in der 129. Plenarsitzung am 28. September 2018 in Zweiter Lesung verabschiedet. Damit erhalten die Regelschullehrer in Thüringen rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 eine ruhegehaltfähige Zulage in Höhe von 50 % der Differenz der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 bzw. der Entgeltgruppen E 11 und E 13.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Petition daraufhin in seiner 61. Sitzung am 17. Januar 2019 abschließend beraten und festgestellt, dass dem Anliegen zum jetzigen Zeitpunkt zumindest teilweise entsprochen wurde (§ 17 Nr. 3 ThürPetG). Der Ausschuss ist damit der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport gefolgt.

     

  • 28.06.2017
    Zwischenbericht

    Der Petitionsausschuss hat die Petentin in seiner 51. Sitzung am 7. Juni 2018 angehört. Im Rahmen der Anhörung hatten die Petentin und weitere Vertrauenspersonen Gelegenheit, das Anliegen nochmals zu erläutern. Für die Landesregierung nahm ein Vertreter des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an der Anhörung teil.

     

    Vor dem Hintergrund, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zur Änderung der Lehrerbesoldung sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften“ derzeit im Haushalts- und Finanzausschuss (federführend) sowie im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beraten wird, hat der Petitionsausschuss die Petition an diese beiden Ausschüsse zur Mitberatung überwiesen (§ 15 Abs. 2 Satz 1 Thüringer Petitionsgesetz). Die Ausschüsse werden sich gesondert mit der Petition befassen und dem Petitionsausschuss das Bearbeitungsergebnis mitteilen. Anschließend wird der Petitionsausschuss die Petition erneut beraten.