Säumnisgebühren aus den Kommunalgesetzen

Abgeschlossen
38 Mitzeichnungen
  • Anderes
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Andrea Funk
    aus 07937 Zeulenroda-Triebes
  • veröffentlicht am

Welches Ziel hat die Petition?

Überprüfung der Angemessenheit

Welche Entscheidung wird beanstandet?

Entscheidung zu Säumnisgebühren aus einem Bescheid der WAZ - örtlicher Wasserversorger

Welche Behörde hat die Entscheidung getroffen?

WAZ

Wie wird die Petition begründet?

Aus einer im Jahr 2007 entstandenen Zahlpflicht für Anschlussgebühren in Höhe von 565,47 € werden bei Entscheidung über den eingereichten Widerspruch, welche ansich bereits 60,- € beim Landratsamt kostet und bei dessen Einlegung die Aussetzung der Vollziehung beantragt wurde, sind für diesen Zeitraum (2007 bis 2011) Säumnisgebühren in Höhe von 297,- € von der WAZ festgesetzt wurden. Auf Nachfrage bei der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde bestätigte man uns lediglich die gestzlichkeit dieser Forderung! Bei einer Bringepflicht von knapp 600,- € gleich mal eine Säumnisgebühr von 300,- € erheben zu können grenzt fast an einen Wucher und hat mit Angemessenheit nichts mehr gemein! Abgesehen davon, dass die getroffenen Entscheidung zu diesen Beiträgen eh schon diskutapel genug sind, da sie Planungs- und Durchführungsarbeiten eines Klärwerkes aus den Taschen der Beitragszahler refinanziert werden ohne das diese ein Mitspracherecht ausüben können, was eben diese Planungs und Durchführungsarbeiten angeht! Dann aber noch so in die Tasche zu greifen bezeichne ich schlicht und ergreifend als Betrug und Machtausübung!

Richtet sich die Petition auf die Änderung eines Gesetzes? Wie und warum soll das Gesetz geändert werden?

Die Kommunalgestze bedingen dringend einer Überarbeitung auf die soziale Verträglichkeit und die Angemessenheit, welche uns eigentlich lt. GG zustehen!

Welche Rechtsbehelfe wurden in dieser Sache bereits eingereicht?

Widerspruch gegen die Entscheidung bei der WAZ und in der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde des Landratsamtes Greiz.

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