Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Digitales und Infrastruktur hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass der Thüringer Straßenbauverwaltung der bauliche Zustand der L 1020 zwischen Gerstungen und Oberellen bekannt ist. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei der Bauwerkszustand einer vorhandenen Stützwand im Zuge eines Teilbereiches der Strecke zwischen einer in der Vergangenheit unterhalb der Straße befindlichen Bahnstrecke und der Straße. Mit Maßnahmen der Straßenunterhaltung wurde und wird die Verkehrssicherheit für die Nutzer der Straße jederzeit gewährleistet. Die auch in der Petition vorgebrachte Verkehrsbeschränkung in Form einer bereichsweisen einspurigen Verkehrsführung im Streckenverlauf ist ein Bestandteil der vorhandenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit. Ein konkretes Sicherheitsrisiko für die Nutzer der Straße bestand und besteht nicht. Andernfalls wäre die Thüringer Straßenbauverwaltung auch zu einem unmittelbaren Handeln, zum Beispiel in Form einer weiterreichenden Verkehrseinschränkung oder Verkehrsbeschränkung bis hin zu einer Sperrung der Strecke, verpflichtet.
Anhängig ist vorliegend eine rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Freistaat Thüringen und der Deutschen Bahn bezüglich der Zuständigkeit für die vorhandene Stützwand. Eine abschließende Klärung dahingehend liegt bisher nicht vor. Zwischen den Parteien laufen derzeit Vergleichsverhandlungen mit dem Ziel einer einvernehmlichen Klärung.
In der Nacht vom 4. auf den 5. Dezember 2025 kam es zu einem Teileinsturz im Zuge der rund 1.300 m langen Stützwand. Ein rund 12 m langer Abschnitt des Bauwerkes fiel dabei von der Straße weg in Richtung der früheren Bahnstrecke. Der Schadensbereich befindet sich im bereits vorher vorhandenen Abschnitt der Verkehrsbeschränkung (einspurige Verkehrsführung abseits der Stützwand).
Nachfolgend wurden unmittelbar nach Feststellung des Schadens Verkehrssicherungsmaßnahmen eingeleitet und am gleichen Tag eine Sonderprüfung der Stützwand durchgeführt. Im Ergebnis der Sonderprüfung war und ist bisher eine vollständige Sperrung der Strecke nicht erforderlich. Gleichwohl sind die bereits vorhandenen Verkehrsbeschränkungen in Form einer einspurigen Verkehrsführung auf einen größeren Bereich der Stützwand zu erweitern. Die Umsetzung läuft derzeit. Außerdem werden kurzfristig bauliche Maßnahmen eingeleitet, um eine weitere Schadensentwicklung am Bauwerk möglichst auszuschließen. Hierzu laufen derzeit entsprechende Abstimmungen des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr u. a. mit der Deutschen Bahn und der örtlich zuständigen unteren Naturschutzbehörde. Wann im Anschluss daran bauliche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Fahrbahn selbst erfolgen, ist gegenwärtig nicht benennbar. Die Verkehrssicherheit wird auch weiterhin durch die Streckenkontrollen, eventuelle Unterhaltungsmaßnahmen und gegebenenfalls erforderlich werdende weitere verkehrsbeschränkende Maßnahmen gewährleistet.
Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

