Im März 2015 erhielt die Bürgerinitiative Rositz-Schelditz die Möglichkeit, ihr Anliegen vor dem Petitionsausschuss in Anwesenheit von der Ministerin für Umwelt, Energie und Naturschutz, Frau Siegesmund, zu erläutern. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung haben die Vertreter der Bürgerinitiative noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass der Ortsteil Schelditz schon seit Jahren mit einer erheblichen Altlastenproblematik aufgrund der über Jahrzehnte hinweg in der Nähe betriebenen Teerverarbeitung zu kämpfen hat. Bereits seit 1998 sei bekannt, dass auch außerhalb des ehemaligen Teerverarbeitungswerkes Rositz erhebliche Belastungen mit Gift und Gefahrenstoffen im Erdreich auftreten. Der stetig steigende Grundwasserspiegel in der Region habe nun dazu geführt, dass in Schelditz belastetes Grundwasser in die Keller der Häuser drücke und dort auch Belastungen der Raumluft entstünden. Aufgrund des steigenden Grundwassers potenziere sich die Gefahr nach und nach. Immer größere Teile des Ortes und immer mehr Wohngrundstücke würden beeinträchtigt, so dass dringend Gegenmaßnahmen eingeleitet werden müssten. Dialogversuche mit den zuständigen Behörden hätten in der Vergangenheit leider keine tragfähigen Lösungen in der Angelegenheit gebracht.
Im Ergebnis der erkenntnisreichen Anhörung beschloss der Petitionsausschuss, zunächst den fachlich zuständigen Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz um Mitberatung in der Angelegenheit zu ersuchen. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Petition in seiner 4., 5., 7., 9., 13., 14. sowie abschließend in seiner 16. Sitzung beraten. Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die von der Landesregierung gemeinsam mit dem von ihr beauftragten Planungsbüro vorgestellten Ergebnisse und die Planungen zur Gefahrenabwehr in Rositz/Schelditz sowie die von der Landesregierung vorgeschlagene weitere Verfahrensweise zur Kenntnis genommen und befürwortet. Dies bezieht sich insbesondere
a) auf die Vorplanungen für flächen- und objektbezogene Sanierungsmaßnahmen in Rositz/Schelditz und
b) auf die empfohlenen Entschädigungslösungen, vorbehaltlich der abschließenden Finanzierungsregelung zwischen der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) und der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) bzw. zwischen dem Freistaat und dem Bund.
Auf dieser Grundlage hat der Petitionsausschuss die Petition in seiner 19. Sitzung ab¬schließend behandelt. Der Petitionsausschuss resümierte, dass im Rahmen der Petition detaillierte Vorplanungen für Sanierungsmaßnahmen in Rositz/Schelditz initiiert werden konnten. In der dritten Januarwoche 2016 wurden mit den Grundstückseigentümern vor Ort Einzelgespräche in der Angelegenheit geführt. Zudem hat der Staatssekretär des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herr Möller, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort im Rahmen einer Einwohnerversammlung über den aktuellen Planungsstand informiert. Die flächenbezogenen Maßnahmen im Ortsteil Schelditz umfassen die Anhebung eines Teils der Talstraße, Grundwasserdruckentlastungsflächen und Bodenfilteraufschüttung, Geländeangleichungen sowie die Umverlegung des Gerstenbaches. Geplant sind weiterhin Sicherungsmaßnahmen an Objekten, wie Kellerverfüllungen, Kellerabdichtungen sowie Nutzungsaufgaben. Diese Maßnahmen in der Fläche sind eng mit den Sicherungsmaßnahmen an den Objekten verflochten und als Kombinationslösungen geplant. Für jedes Objekt sind im Rahmen der Planung mehrere Varianten geprüft worden. Die Planungen sollen im Auftrag von LMBV und TMUEN mit der sich anschließenden Entwurfsplanung fortgeführt werden. Individuelle Vereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern sollen förmlich abgeschlossen werden. Ziel ist es, notwendige Maßnahmen verbindlich zu vereinbaren. In den Vereinbarungen soll festgehalten werden, wann welche Maßnahmen mit welchen Kosten umgesetzt werden. Die Planungen und die Kostenangaben sollen zunehmend verfeinert werden. Im derzeitigen Planungsniveau wird von ca. 10 Mio. Euro allein für die anzuberaumenden Sanierungsarbeiten ausgegangen. Die Planungen sind bis Ende 2017 vorgesehen, da umfangreiche genehmigungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen sind.
Im Hinblick auf die Finanzierung des Projektes sind aus Sicht des Petitionsausschusses weiterhin enge Abstimmungen und Vereinbarungen mit dem Bund notwendig. Da die LMBV für die Folgen des Grundwasseranstieges in der Region verantwortlich ist, soll sie sich finanziell an der Sanierung beteiligen. Abstimmungen zwischen den Freistaat und dem Bund laufen in der Angelegenheit noch. Maßgebliches Gremium auf Seiten des Bundes ist der Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung (STUBA).
Im Ergebnis der Beratung zeigte sich der Petitionsausschuss erfreut, dass es im Rahmen der Petition gelungen ist, eine konkrete Sanierungsperspektive für Rositz/Schelditz aufzuzeigen. Nach Einschätzung des Petitionsausschusses bieten die vorgelegten Planungen die Möglich¬keit, die erheblichen Altlastenprobleme in Schelditz einer tragfähigen Lösung zuzuführen. Insoweit stellte der Petitionsausschuss im Ergebnis seiner Beratung gemäß § 17 Nr. 3 Thüringer Petitionsgesetz fest, dass dem mit der Petition vorgetragenen Anliegen jedenfalls teilweise abgeholfen werden konnte.