Der Petitionsausschuss hat im Rahmen des Petitionsverfahrens die Thüringer Landesregierung aufgefordert, zu der Petition Stellung zu nehmen. Neben den Argumenten der Petition hat der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in die Beratung einbezogen.
Bereits am 30. Juni 2022 hat der Petitionsausschuss den Ausschuss für Bildung Jugend und Sport um Mitberatung zur Petition ersucht, um das Anliegen der Petition zu unterstützen. Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 8. Juni 2022 wurde der Gesetzentwurf - Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft - Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen (Drs. 7/5524) federführend an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft - Schulgeldfreiheit in Gesundheitsfachberufen - erhöhte staatliche Finanzhilfen zur Ermöglichung von Schuldgeldfreiheit gewährt werden.
Die staatlichen Finanzhilfen ermöglichen eine Schulgeldfreiheit für verschiedene Bildungsgänge wie z.B. Diätassistenz, Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie und Podologie.
Der Thüringer Landtag hat damit eine gesetzliche Grundlage in Form einer erhöhten staatlichen Finanzhilfe für Bildungsgänge der Gesundheitsfachberufe geschaffen. So werden freie Schulträger in die Lage versetzt, Schulgeldfreiheit bei der Ausbildung in Gesundheitsfachberufen umzusetzen.
Das Gesetz wurde bereits im August 2022 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und trat mit Wirkung vom 1. Januar 2022 in Kraft.
Der Petitionsausschuss hat die Petition gemäß § 17 Nr. 2 a) Thüringer Petitionsgesetz abgeschlossen.