Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler -Ausgabe 2020- Fall aus Thüringen- Spielplatz in Mühlhausen

Abgeschlossen
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  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Jan-Erik Hansen
    aus 15806 Dabendorf
  • veröffentlicht am 02.12.2020
  • 14.06.2021
    Abschlussbericht

     

    Die Petition ist am 1. Dezember 2020 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition nicht von Mitzeichnern unterstützt.

     

    Der Petitionsausschuss hat die Landesregierung in die Beratung der Petition einbezogen.

     

    Aus einer Stellungnahme des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales (TMIK) ergab sich, dass die Veröffentlichung im Schwarzbuch des Bundes der Steuerzahler ohne vorherige Anhörung der Stadt Mühlhausen erfolgt sei. Deswegen habe keine Möglichkeit bestanden, die zu den höheren Kosten führenden Umstände näher zu erläutern bzw. den Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Mittel zu entkräften. Der Bund der Steuerzahler habe sich inzwischen für seine Vorgehensweise gegenüber der Stadt entschuldigt.

     

    Die Gesamtkosten der Maßnahme würden sich auf 1.394.021,77 Euro (Beginn 2018) belaufen. Verausgabt worden seien bis heute 1.186.014,48 Euro. Aktuell verfügbar sei noch ein Betrag in Höhe von 208.007,29 Euro, davon bereits 197.983,55 Euro beauftragt.

     

    Den Vorwurf der Verschwendung öffentlicher Mittel weise die Stadt zurück. Es habe verschiedene Gründe (Baugrund, Beleuchtung) gegeben, die zu den Mehrkosten geführt haben. Die Finanzierung sei in jeder einzelnen Projektphase gesichert gewesen. Auch hätte stets die Möglichkeit einer kostensenkenden Planänderung bestanden, falls die Stadt bzw. der Stadtrat dies für notwendig erachtet hätte.

     

    Im Vergleich zu anderen Freizeiteinrichtungen mit ähnlicher Ausstattung handele es sich nicht, wie behauptet, um ein Prestigeobjekt. Die Kosten mit ca. 110 Euro/m³ hielten sich – gemessen an der Größe des Geländes (ca. 10.000 m³) und seiner Ausstattung mit Spielelementen – im üblichen Rahmen.

     

    Zu berücksichtigen sei auch, dass die Marktpreise für die in Rede stehenden Bauleistungen im maßgeblichen Zeitraum um ca. 10 % gestiegen seien.

     

    Eine Verpflichtung zur Beleuchtung des Geländes gebe es nicht. Man habe jedoch nachträglich im Zuge der fortlaufenden Projektbearbeitung einen Vorschlag zur Beleuchtung des Parkweges aufgegriffen, um seine Nutzung auch bei Dunkelheit gefahrlos zu ermöglichen.

     

    Aus Sicht der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, besteht kein Anlass für rechtsaufsichtliche Maßnahmen.

     

    Im Ergebnis der Beratung der Petition ging der Petitionsausschuss davon aus, dass durch die Ausführungen des TMIK die Bedenken des Petenten hinsichtlich einer etwaigen Verschwendung von Steuermitteln im Zusammenhang mit dem betreffenden Spielplatz ausgeräumt werden konnten. Er beschloss daher, die Petition mit diesen Informationen für erledigt zu erklären.