Sitzplatzgarantie in Schulbussen

Abgeschlossen
21 Mitzeichnungen
  • Mobilität
  • Gesamtthüringen
  • eingereicht von Claudia Tanz
    aus 36466 Dermbach
  • veröffentlicht am 27.11.2023
  • 28.05.2024
    Statusänderung zu Abgeschlossen
  • 28.05.2024
    Abschlussbericht

    Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde die Thüringer Landesregierung beteiligt und um eine Stellungnahme gebeten. Die entsprechenden Ausführungen des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft hat der Petitionsausschuss in seine Beschlussfassung einbezogen.

    Hinsichtlich der „Sicherheit bei der Schülerbeförderung“ ist festzustellen, dass im Linienverkehr und so auch im integrierten Schülerverkehr Stehplätze in den Fahrzeugen zugelassen sind. Die Fahrzeuge sind für die entsprechenden Sitz- und Stehplätze im Linien- und Schülerverkehr zu genehmigen. Der Gesetzgeber sieht zur Erhöhung der Sicherheit im Linienverkehr für Kraft-omnibusse bei Nutzung der Stehplätze eine reduzierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h vor.

    Hinsichtlich der Busbegleitung in Schulbussen sind verpflichtende gesetzliche Regelungen hingegen nicht vorliegend. Der Petitionsausschuss weist auf die „Kooperationsvereinbarung zur Verkehrs- und Mobilitätserziehung zwischen dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, dem Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport und Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales und Landesverkehrswacht Thüringen e.V." hin. Danach können ehrenamtliche Verkehrshelfer und Buslosten interessierte und engagierte Erwachsene sein, die sich für die Verkehrssicherheit von Kindern auf dem Schulweg einsetzen.

    Das Verkehrsunternehmen „Wartburgmobil“ hatte bereits auf eigene Kosten ein derartiges Projekt begonnen, dies einerseits aufgrund des Kostenfaktors im Kontext des eingeschränkten Erfolges, andererseits aufgrund des überschaubaren Potenzials an Busbegleitern wieder eingestellt. Der Erfolg des Einsatzes von Busbegleitern ist deshalb überschaubar, als dass die Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen gegenüber auffälligen Schülern ohne Anwendung unmittelbaren Zwangs nicht immer möglich ist. Das Verhalten der Schüler ist leider ohne elterliche Mitwirkung nur sehr schwer lenkbar ist. Im Übrigen besteht die Möglichkeit im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements, dass auch Eltern eine Busbegleitung übernehmen können.

    Mit den vorgenannten Informationen hat der Petitionsausschuss die Petition abgeschlossen.

  • 17.01.2024
    Zwischenbericht

    Die Petition ist am 27. November 2023 auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtags veröffentlicht worden. In der sechswöchigen Mitzeichnungsphase wurde die Petition lediglich von 21 Mitzeichnern unterstützt.

    Das für eine öffentliche Anhörung erforderliche Quorum wurde damit nicht erreicht.

    Der Petitionsausschuss wird die Petition in einer seiner nächsten Sitzungen inhaltlich beraten.

  • 09.01.2024
    Statusänderung zu In Beratung
  • 27.11.2023
    Statusänderung zu Mitzeichnen